Muss das Männchen vom Bund das Kabel verlegen, oder kann das auch ein Männchen vom Land machen? - Foto: Crystal light[/caption]
Eine andere Frage sei, ob Land und Kommunen, wenn sie selbst aktiv werden und den Netzausbau ergänzen, dafür später dem Bund die Rechnung schicken dürften. Das wäre dann der Weg einer „Ersatzvornahme“. Der Vertreter der Landtagsjuristen widersprach Wenzel: Das Land könne dem Bund wohl kaum eine Rechnung schicken, wenn es selbst etwas investiere, ohne dafür vorher gezielt um Erlaubnis gefragt zu haben.
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Noch ist für das „Sondervermögen Digitalisierung“ nicht geklärt, welche Summen in welche Bereiche gesteckt werden sollen. Details sollen klar werden, wenn im Sommer ein Masterplan von Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) vorgelegt wird. Aus Vorabsprachen wird aber klar, dass die rot-schwarze Koalition den Mammutanteil von bis zu 80 Prozent für den Breitbandausbau ausgeben will – also für Investitionen in Bereichen, die von der Telekom bisher ausgelassen wurden oder dort, wo die Leistungsfähigkeit der Netze deutlich erhöht werden muss. Nach Ansicht von Wenzel beißt sich das aber mit den rechtlichen Vorgaben, da ja der Bund zuständig sei und er es für sinnvoll erachte, dass man den Bund aus dieser Verantwortung auch nicht entlasse. Widerspruch kam von Ulf Thiele (CDU) und Frauke Heiligenstadt (SPD). Da es bisher keinen Rechtsanspruch auf ein schnelles Internet gebe, könne man den Bund auch nicht auf bestimmte Pflichten festnageln. Die bisherigen Ausbaustandards, die vom Bund gesetzt worden seien, sollten vom Land nun deutlich überschritten werden. Thiele zog den Vergleich zum Lückenschluss der Autobahn 31 im Emsland: Da der Bund diesen Abschnitt nicht im eigenen Plan gehabt habe, seien Land und Kommunen vorgeprescht: „Wenn wir auf den Bund gewartet hätten, würden wir heute noch über holprige Straßen von Ostfriesland nach Nordrhein-Westfalen fahren müssen.“


