16. Aug. 2018 · 
Wirtschaft

Grüne fordern nach Dieselskandal deutlich härteres Wirtschaftsstrafrecht

Als Konsequenz aus dem Dieselskandal fordern die Grünen im Landtag, das Wirtschaftsstrafrecht zu verschärfen. Die juristische Bearbeitung des Abgas- und Betrugsskandals habe an mehreren Punkten den rechtspolitischen Reformbedarf unterstrichen, heißt es in einem Entschließungsantrag der Fraktion. Die Landesregierung solle sich unter anderem dafür einsetzen, die Obergrenze für Geldbußen für Unternehmen bei Ordnungswidrigkeiten deutlich anzuheben. „Ein Bußgeld von einer Milliarde Euro für Volkswagen klingt zwar viel. Aber tatsächlich handelt es sich ja nur um den Ausgleich des erlangten wirtschaftlichen Vorteils. Die eigentlichen Bußgeldgrenzen des Ordnungswidrigkeitenrechts für Unternehmen sind heute einfach nicht mehr angemessen“, sagt Helge Limburg, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion. Zugleich müsse es ein größeres Maß an Transparenz geben. „Beim VW-Dieselskandal handelt es sich um das schwerste Wirtschaftsdelikt der deutschen Nachkriegsgeschichte, und die juristische Erledigung erfolgt bis auf ein paar Pressemitteilungen quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit“, bemängelt er. In dem Antrag fordern die Grünen, dass bei Wirtschaftsdelikten mit hoher Schadenssumme oder einer Vielzahl von Geschädigte rechtskräftige Urteile regelmäßig veröffentlicht werden müssen. Der demokratische Rechtsstaat lebe auch von Vertrauen in die Justiz, so Limburg. „Dieses Vertrauen droht gefährdet zu werden, wenn so wichtige Entscheidungen nicht veröffentlich werden. Das öffnet Raum für Verschwörungstheorien.
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In dem Antrag fordern die Grünen auch einen noch besseren Schutz für sogenannte Whistleblower. Wer Missstände aufdecke, dürfe keine beruflichen oder sonstigen Nachteile erleiden. Zudem plädiert die Fraktion dafür, dass sich mehrere Geschädigte in einem Zivilprozess zusammenschließen können, um so ihre Kräfte zu bündeln. Eine Musterfeststellungsklage halten die Grünen für nicht ausreichend. „Zum einen ermöglicht sie nur bestimmten Verbänden überhaupt zu klagen. Zum anderen müssen Betroffene die tatsächliche Schadensersatzsumme doch jeweils einzeln einklagen. Deshalb ist die Einführung einer echten Gruppenklage anzustreben“, heißt es in dem Antrag.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #141.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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