1. Juni 2022 · 
Umwelt

„Große Sauerei“: Bürgerinitiativen greifen BGE wegen Handhabung mit Asse II an

Heike Wiegel und Andreas Riekeberg kritisieren das Vorgehen des BGE beim Lager Asse. | Foto: Struck

Wann wird die Genehmigung der Rückholung des Atommülls aus der Asse II beantragt? Diese Frage beschäftigt seit mehreren Jahren den „Asse II-Koordinationskreis“ (A2K). In einer emotionalen Pressekonferenz warfen sie gestern der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vor, bei der Rückholung das Pferd von hinten aufzuzäumen. „Wir befürchten, dass die Rückholung abgebrochen wird, sobald erst einmal ein Zwischenlager errichtet wurde“, sagt Andreas Riekeberg von der Initiative „Asse Watch“. Seine Sorge: In dem Zwischenlager nebst Aufbereitungsanlage könnten dann andere radioaktive Abfälle gelagert werden, beispielsweise aus dem nur rund 25 Kilometer entfernten potentiellen Atommüll-Endlager Schacht Konrad. „Ich betone noch einmal, dass in ein Zwischenlager an der Asse ausschließlich die zurückgeholten Abfälle aus der Schachtanlage Asse II eingelagert werden. Das werden wir auch rechtlich absichern“, hatte hingegen Stefan Studt, Vorsitzender der Geschäftsführung der BGE, in einer Pressemitteilung Mitte Mai klargestellt.

In dem ehemaligen Salzbergwerk Asse wurden zwischen 1967 und 1978 rund 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktivem Material eingelagert. Ein Fehler, wie sich etwa 20 Jahre später herausstellen sollte. Aus dem Deckgebirge brach Wasser ein. In der Folge wurde ein Teil der Lauge kontaminiert. 2013 beschloss die damalige Bundesregierung eine „Lex Asse“, die die Rückholung der Abfälle aus dem maroden Atommüllager beschleunigen sollte. Als zweiter Schritt sollte dann das ehemalige Bergwerk stillgelegt werden. Aus Sicht des Koordinationskreises reicht eine Transportbereitstellungshalle aus, von wo aus der Müll dann weiter transportiert werden könne. Ein zusätzliches Zwischenlager sei nicht zwingend notwendig.



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Die Asse-Aktivisten kalkulieren mit einer Fläche von nicht einmal einem Viertel Hektar für die Transporthalle. Dem gegenüber stünden rund 18 Hektar für das Zwischenlager, hinzu kämen weitere Hektar an Waldfläche, unter anderem für Zufahrtswege – ein Großteil davon befindet sich in einem FH-Gebiet. „Dabei könnte das Lager auch woanders sein. Dass man nicht mal nach Alternativen sucht, ist aus unserer Sicht eine große Sauerei“, ärgerte sich gestern Heike Wiegel von der Bürgerinitiative „Aufpassen“. Laut EU-Recht sei es auch notwendig, weitere Optionen für ein Zwischenlager zu überprüfen. Idealerweise solle dies in einer größeren Entfernung zur Wohnbebauung sein. So wäre ein mögliches Zwischenlager aktuell nicht einmal einen Kilometer von der Ortschaft Remlingen entfernt, vier weitere Orte lägen im näheren Umkreis von unter zwei Kilometern. Die BGE hat indes vor rund zwei Wochen mehrere Grundstücke gekauft, auf denen dann die notwendige Abfallbehandlungsanlage entstehen kann. 

Auf Rundblick-Anfrage betonte die BGE, dass man bereits 2020 mit dem Rückholplan eine Gesamtbeschreibung des Vorhabens vorgelegt und später weiter konkretisiert habe. „Die BGE wird die Rückholung in vier Genehmigungskomplexen beantragen, um die verschiedenen Verfahren teilweise parallelisieren zu können, und um aus den jeweiligen Erfahrungen für die weiteren Genehmigungskomplexe lernen zu können“, so BGE-Pressesprecherin Monika Hotopp. Die Anträge würden in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und unter Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange bearbeitet. Zum näheren Zeitplan könne man hingegen noch keine weiteren Angaben machen. 

Dieser Artikel erschien am 2.6.2022 in Ausgabe #103.
Audrey-Lynn Struck
AutorAudrey-Lynn Struck

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