Wir befinden uns hier in einem Stillstand der Rechtspflege.
Unterdessen hat die Landesregierung gestern einen Entwurf des Wirtschaftsministeriums zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes passieren lassen, der allerdings ein Absenken der Standards vorsieht. Die Schwelle der öffentlichen Aufträge, von der an Vergabeverfahren nötig sind, soll von bisher 10.000 auf 25.000 Euro angehoben werden. Das ist mehr als im Koalitionsvertrag verankert, wo noch von 20.000 Euro die Rede war. Außerdem sollen die Vorgaben für Empfänger von Subventionen und für „Sektorenauftraggeber“ (also für Wasser, Strom, Gas und Verkehrsleistungen, also auch Flughäfen) gelockert werden, das gilt bei Subventionsempfängern etwa auch dann, wenn sie größere Bauprojekte planen.
Die Begründung dafür lautet, dass vor allem öffentlich geförderte Sportvereine mit den komplizierten Vergaberegeln überfordert seien, sie sollten von Bürokratie befreit werden. Der DGB kritisiert aber, dass mit den Neuerungen in großen Teilen der öffentlichen Investitionen die Vergabevorschriften wegfallen. Damit steige die Gefahr, dass es keine guten Arbeitsbedingungen mehr gibt. Kontrollen von Baustellen würden auch nicht wie notwendig verstärkt, sondern eher abgebaut. Sinnvoll wäre es, meint der DGB, wenn Auftragnehmer gezwungen werden, die Namen und Leistungen aller ihrer Subunternehmer mitzuteilen.

