7. Mai 2019
Wirtschaft

GroKo-Streit um öffentliche Aufträge

Wenn das Land, die Kommunen oder andere öffentliche Einrichtungen Aufträge vergeben, soll dann künftig wieder jeder Anbieter unbedingt die betreffenden Tarifverträge einhalten müssen? In der SPD-Landtagsfraktion werden die Rufe nach einer solchen Regelung lauter. Doch aus dem CDU-geführten Wirtschaftsministerium, das für dieses Thema zuständig ist, werden juristische Bedenken geäußert. „Wir befinden uns hier in einem Stillstand der Rechtspflege“, sagte der SPD-Wirtschaftspolitiker Frank Henning gestern in einer Anhörung der SPD-Landtagsfraktion zum Thema „europäische Sozialstandards“. Er wünsche sich von Sozialverbänden und Gewerkschaften eine „Hilfe“ in der juristischen Auseinandersetzung mit dem Koalitionspartner. Der Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Frank Niggemeyer, zeigte sich optimistisch, eine tragfähige rechtliche Begründung für Tarifverträge als Basis von öffentlichen Ausschreibungen gefunden zu haben. Derweil hat gestern bereits eine Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes die Kabinettssitzung passiert. Dabei geht es aber, ganz anders als in der SPD-Veranstaltung thematisiert, nicht um strengere Vorschriften für die Auftragsvergabe, sondern um deren Abschwächung für bestimmte Fälle. Bis 2005 war im niedersächsischen Vergabegesetz festgeschrieben, dass Tarifverträge eingehalten werden müssen. Dann hatte sich allerdings ein Bauunternehmer beschwert und geklagt – und vor dem Europäischen Gerichtshof bekam er schließlich Recht. Damit Anbieter aus EU-Staaten, die andere Tarifregeln kennen als die deutschen, nicht benachteiligt werden, hatten die Richter die Bindung an die Tarifverträge abgelehnt und das alte niedersächsische Gesetz verworfen. Nach dessen Novelle ist nun nur der allgemeinverbindliche Mindestlohn die Messlatte, der kann aber, wie etwa in der Baubranche, durchaus um fünf Euro unter dem Tariflohn liegen. Die Gewerkschaften argumentieren so, dass mit der Veränderung der EU-Entsenderichtlinie eine neue Rechtsgrundlage geschaffen worden sei, die nun auch wieder eine Tariflohn-Bestimmung im niedersächsischen Vergabegesetz erlauben könne. Das wird allerdings von den Juristen im CDU-geführten Wirtschaftsministerium anders eingeschätzt. Die EU-Entsenderichtlinie soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer aus der EU „am gleichen Ort für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn“ erhalten sollen – wobei das beispielsweise für Lastwagenfahrer noch nicht klar geklärt ist. Wie ließe sich dieses Regelwerk für öffentliche Auftragsvergaben in Niedersachsen anpassen? Der DGB empfiehlt, das Land solle Tarifverträge per Rechtsordnung für „repräsentativ“ erklären. Mit dieser Widmung sei die Übernahme in die Auftragsvergaben anschließend möglich. In der SPD-Veranstaltung, die von den Europapolitikern Claudia Schüßler (Barsinghausen) und Christos Pantazis (Braunschweig) geleitet wurde, herrschte große Einigkeit in der Forderung, die Mindeststandards EU-weit noch klarer zu definieren – möglichst mit Tariflöhnen, aber auch mit regional differenzierten Mindestlöhnen und einer Mindest-Grundsicherung für Hilfsbedürftige.
Wir befinden uns hier in einem Stillstand der Rechtspflege.
Unterdessen hat die Landesregierung gestern einen Entwurf des Wirtschaftsministeriums zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes passieren lassen, der allerdings ein Absenken der Standards vorsieht. Die Schwelle der öffentlichen Aufträge, von der an Vergabeverfahren nötig sind, soll von bisher 10.000 auf 25.000 Euro angehoben werden. Das ist mehr als im Koalitionsvertrag verankert, wo noch von 20.000 Euro die Rede war. Außerdem sollen die Vorgaben für Empfänger von Subventionen und für „Sektorenauftraggeber“ (also für Wasser, Strom, Gas und Verkehrsleistungen, also auch Flughäfen) gelockert werden,  das gilt bei Subventionsempfängern etwa auch dann, wenn sie größere Bauprojekte planen. Die Begründung dafür lautet, dass vor allem öffentlich geförderte Sportvereine mit den komplizierten Vergaberegeln überfordert seien, sie sollten von Bürokratie befreit werden. Der DGB kritisiert aber, dass mit den Neuerungen in großen Teilen der öffentlichen Investitionen die Vergabevorschriften wegfallen. Damit steige die Gefahr, dass es keine guten Arbeitsbedingungen mehr gibt. Kontrollen von Baustellen würden auch nicht wie notwendig verstärkt, sondern eher abgebaut. Sinnvoll wäre es, meint der DGB, wenn Auftragnehmer gezwungen werden, die Namen und Leistungen aller ihrer Subunternehmer mitzuteilen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #085.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning