14. Apr. 2021 · 
Finanzen

GroKo einigt sich auf Flächenmodell bei Grundsteuer

Lange hat die Entscheidungsfindung gedauert, nun aber ist der Durchbruch da: SPD und CDU im Landtag haben sich, wie berichtet, grundsätzlich auf ein „Flächen-Lage-Modell“ als Basis für die Berechnung der Grundsteuer verständigt. Das heißt, es soll von 2025 an im Wesentlichen von der Flächengröße und der baulichen Auslastung des Grundstücks abhängen, wie hoch die Grundsteuer bemessen wird. Gleichzeitig spielen die Bodenrichtwerte bei der Einstufung eine Rolle – allerdings nur im Verhältnis zum Durchschnitts-Richtwert der jeweiligen Gemeinde. Damit soll es möglich werden, nach vorzüglichen, durchschnittlichen und weniger guten Lagen des Grundstücks zu unterscheiden und die Höhe der Grundsteuer danach auszurichten. Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU), die SPD-Finanzpolitikerin Frauke Heiligenstadt und ihr CDU-Kollege Ulf Thiele haben die Reform gestern der Öffentlichkeit vorgestellt.

Eine Reform der Grundsteuer war Ende 2019 im Bundestag beschlossen worden, nachdem zuvor das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Sätze, die auf Wertberechnungen von 1964 (im Westen) und 1935 (im Gebiet der einstigen DDR) beruhten, für veraltet und damit verfassungswidrig erklärt hatte. Inzwischen liegt ein Bundes-Modell vor, das auf den Verkehrswert jedes Grundstücks abhebt, dabei eine genaue Berechnung in jedem Einzelfall voraussetzt, allerdings auch mit Pauschalisierungen arbeitet. Während die SPD mit diesem von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) verteidigten Modell zunächst liebäugelte, vertrat Hilbers schon früh die Auffassung, dass eine Detailberechnung sehr kompliziert ist und zu viele Kräfte in den Finanzämtern binde. Es geht bundesweit um etwa 35 Millionen Grundstücke, davon knapp 3,6 Millionen allein in Niedersachsen. Während in Bayern ein „Flächenmodell“ angewandt werden soll, das allein auf die Flächengröße und bauliche Auslastung abhebt, bevorzugt Baden-Württemberg ein Modell, das auf die Bodenrichtwerte Bezug nimmt, also auf die Entwicklung der vergangenen Verkaufserlöse für die Grundstücke in dem betreffenden Gebiet einer Gemeinde. Baden-Württemberg passt das jährlich an, bei wachsenden Verkaufserlösen wächst dort also automatisch die Grundsteuer.

Das niedersächsische Modell ist nun völlig anders aufgebaut. Zunächst spielt die Grundstücksgröße eine Rolle, sie wird mit einem Faktor von 4 Cent je Quadratmeter angesetzt, die Bebauung kommt mit 50 Cent je Quadratmeter hinzu. Mit einem Hebesatz kann die Gemeinde dann die Höhe der Grundsteuer festlegen. Allerdings wird die Lage des Grundstücks in der Gemeinde als Faktor einbezogen, gemessen am Verhältnis zwischen dem Bodenrichtwert der jeweiligen Zone, in der das Grundstück liegt, und dem durchschnittlichen Bodenrichtwert in der Gemeinde. Man greift hier auf die Angaben der Gutachterausschüsse zurück, die bei den Katasterämtern vorliegen. Einfache Lagen sollen damit entlastet werden, in guten Lagen soll die Steuer etwas höher liegen. Die Auflage des Gesetzes soll aber sein, dass die Grundsteuereinnahmen der Gemeinden „aufkommensneutral“ sein sollen – also 2025 nicht höher sein dürfen als 2024. Das heißt: Zunächst ermitteln die Finanzämter die Steuermessdaten für jede Gemeinde, die Kommunen müssen dann ihre bisherigen Erträge aus der Grundsteuer an dem neuen Modell ausrichten – und daraufhin den Hebesatz so bemessen, dass unterm Strich die Einnahmen der Gemeinde in diesem Bereich so bleiben wie bisher. Das gilt dann jedoch nur für den Start des neuen Grundsteuer-Modells am 1. Januar 2025. Spätere Anhebungen der Hebesätze werden den Gemeinden nicht untersagt. Außerdem sollen dann alle sieben Jahre die Bodenrichtwerte neu in die Berechnung einbezogen werden, die Datenbasis wird so automatisch aktualisiert. Heiligenstadt erklärte, es komme 2025 neu noch die „Grundsteuer C“ hinzu – sie bezieht sich auf bisher unbebaute Grundstücke, die jede Gemeinde auf besondere Weise besteuern können soll, um den Druck zur Bebauung zu erhöhen.

Bernhard Zentgraf vom Bund der Steuerzahler schlug vor, die Gemeinden sollten ein „Hebesatz-Moratorium“ vereinbaren. Sie dürften bis 2025 die Grundsteuer nicht anheben. So könne man der Gefahr begegnen, dass viele Gemeinden bis kurz vor der Umstellung des Systems noch einmal ihre Einnahmen erhöhen. Christian Grascha (FDP) betonte, ein reines Flächenmodell – wie in Bayern – sei der bessere und einfachere Weg.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #069.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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