GroKo-Einigkeit: Private Feiern sollen strikt eingeschränkt werden
Mit der neuen Corona-Verordnung, die Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) vermutlich diese Woche im Landtag vorstellen wird, schwenkt Niedersachsen bundesweit auf einen vergleichsweise scharfen Kurs ein: Feiern in privaten Räumlichkeiten, an denen mehr als 25 Personen teilnehmen, sollen künftig verboten werden. „Wir wollen eine klare Festlegung, nicht nur eine Empfehlung, die andere Länder befürworten“, sagte CDU-Fraktionschef Dirk Toepffer.
Ähnlich hatte sich zuvor auch schon Weil eingelassen. Die SPD/CDU-Koalition in Niedersachsen betritt damit Neuland, denn in den bisherigen Corona-Verordnungen waren eindeutige Festlegungen für das Verhalten in privaten Räumen ausgeblieben. Es hatte nur die allgemeine Verhaltensregel gegeben, wonach jeder Mensch „physische Kontakte zu anderen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, auf das Notwendige beschränken“ muss.
Es häuften sich jedoch Hinweise, auch aus Kommunen, die diese Regelung als nicht mehr ausreichend ansahen und eine Veränderung wünschten. Damit wird nun aber das in Artikel 13 des Grundgesetzes verbürgte Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung berührt.
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Noch steht der genaue Text der neuen Verordnung nicht fest, es zeichnet sich aber folgende Regelung schon ab: Bei Treffen in privaten Räumlichkeiten – gleich, wie groß diese sind – sollen nur maximal 25 Personen teilnehmen können. Wenn in der Region, in der sich diese Orte befinden, die Zahl der Neuinfektionen bei mehr als 50 je 100.000 Einwohner binnen einer Woche liegt, sollen sich sogar nur zehn Personen in den Wohnungen treffen können. Die gängigen Abstands- und Hygiene-Regeln, also eine 1,50-Meter-Distanz zu anderen Personen und regelmäßiges Händewaschen, sollen darüber hinaus eingehalten werden.
Toepffer gegen Ausnahme für Outdoor-Treffen
Diskutiert wird nun noch, ob unterschieden werden soll zwischen überdachten und nicht überdachten privaten Flächen. Im Entwurf des Sozialministeriums, der allerdings noch in der Koalition beraten und korrigiert werden muss, ist folgender Weg vorgezeichnet: Liegt in der Region die wöchentliche Zahl der Neuinfektionen bei weniger als 35 je 100.000 Einwohner, so sollen sich in Gärten oder auf Terrassen maximal 50 Menschen treffen können, bei mehr als 35 Neuinfektionen sollen es 25 Menschen sein, bei mehr als 50 Neuinfektionen sollen es zehn sein.
DU-Landtagsfraktionschef Dirk Toepffer ließ jedoch seine Auffassung anklingen, dass man zwischen überdachten und nicht-überdachten privaten Orten gar nicht unterscheiden solle – „sonst lädt man die Leute ein, die Vorschriften zu umgehen“. Bei Neuinfektionen unterhalb von 35 solle die Obergrenze also drinnen wie draußen an privaten Orten bei 25 liegen.
Erkenntnisse: Privatfeiern sind Quelle der Neuinfektionen
Toepffer begründete die Verschärfung des Kurses mit den aktuellen Erkenntnissen. Es habe sich gezeigt, dass die Quellen der wieder wachsenden Zahl von Neuinfektionen in erster Linie und ganz überwiegend die privaten Treffen in privaten Räumen sind, in denen Abstandsgebote missachtet werden. Nicht die Gaststätten, die Regeln einhalten, seien ein Hotspot, auch das Verhalten in Schulen, bei größeren Veranstaltungen und in Bussen und Bahnen gebe keinen Anlass zur Besorgnis. Es seien freikirchliche Gottesdienste und Hochzeitsfeiern mit sehr vielen Teilnehmern, bei denen häufig eine große Ansteckungsgefahr bestehe.
Der Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung sei vertretbar, da das Corona-Virus „auch nicht zwischen privaten und öffentlichen Feiern unterscheidet“. Polizeiliche Kontrollen, die nach Hinweisen auf Verstöße folgen, ähnelten sicher solchen Einsätzen, bei denen sich Nachbarn über nächtliche Ruhestörungen im Nebenhaus beklagen. Toepffer rät, wie zuvor schon Ministerpräsident Weil, bei größeren Feiern auf die Gaststätten auszuweichen – dort sind unter verbindlicher und nachprüfbarer Einhaltung von Abstands- und Hygienevorschriften Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern erlaubt.
Details zu Weihnachtsmärkten noch unklar
Noch offen ist in der Koalition, wie genau die gemeinschaftlichen Angebote in der Vorweihnachtszeit ausgestaltet werden sollen. Prinzipiell will man Weihnachtsmärkte zulassen – aber die Details (Anordnung der Buden, Zugangsregeln zu Verkaufsständen, mögliches Alkoholverbot und Festlegung von Teilnehmer-Obergrenzen) stehen noch nicht fest. Das gilt auch für die Frage, wie die Kirchen ihre weihnachtlichen Gottesdienste und Konzerte ausgestalten sollen. Überlegt wird dort, ob man Kirchenveranstaltungen auch ins Freie verlegen kann, da so das Corona-Ansteckungsrisiko verringert werden kann.