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Noch steht der genaue Text der neuen Verordnung nicht fest, es zeichnet sich aber folgende Regelung schon ab: Bei Treffen in privaten Räumlichkeiten – gleich, wie groß diese sind – sollen nur maximal 25 Personen teilnehmen können. Wenn in der Region, in der sich diese Orte befinden, die Zahl der Neuinfektionen bei mehr als 50 je 100.000 Einwohner binnen einer Woche liegt, sollen sich sogar nur zehn Personen in den Wohnungen treffen können. Die gängigen Abstands- und Hygiene-Regeln, also eine 1,50-Meter-Distanz zu anderen Personen und regelmäßiges Händewaschen, sollen darüber hinaus eingehalten werden.
Toepffer gegen Ausnahme für Outdoor-Treffen
Diskutiert wird nun noch, ob unterschieden werden soll zwischen überdachten und nicht überdachten privaten Flächen. Im Entwurf des Sozialministeriums, der allerdings noch in der Koalition beraten und korrigiert werden muss, ist folgender Weg vorgezeichnet: Liegt in der Region die wöchentliche Zahl der Neuinfektionen bei weniger als 35 je 100.000 Einwohner, so sollen sich in Gärten oder auf Terrassen maximal 50 Menschen treffen können, bei mehr als 35 Neuinfektionen sollen es 25 Menschen sein, bei mehr als 50 Neuinfektionen sollen es zehn sein. DU-Landtagsfraktionschef Dirk Toepffer ließ jedoch seine Auffassung anklingen, dass man zwischen überdachten und nicht-überdachten privaten Orten gar nicht unterscheiden solle – „sonst lädt man die Leute ein, die Vorschriften zu umgehen“. Bei Neuinfektionen unterhalb von 35 solle die Obergrenze also drinnen wie draußen an privaten Orten bei 25 liegen.Erkenntnisse: Privatfeiern sind Quelle der Neuinfektionen
Toepffer begründete die Verschärfung des Kurses mit den aktuellen Erkenntnissen. Es habe sich gezeigt, dass die Quellen der wieder wachsenden Zahl von Neuinfektionen in erster Linie und ganz überwiegend die privaten Treffen in privaten Räumen sind, in denen Abstandsgebote missachtet werden. Nicht die Gaststätten, die Regeln einhalten, seien ein Hotspot, auch das Verhalten in Schulen, bei größeren Veranstaltungen und in Bussen und Bahnen gebe keinen Anlass zur Besorgnis. Es seien freikirchliche Gottesdienste und Hochzeitsfeiern mit sehr vielen Teilnehmern, bei denen häufig eine große Ansteckungsgefahr bestehe.