Eine fremde Person „dumme Kuh“ zu nennen, ist strafbar – aber nicht, sie in aller Öffentlichkeit zu sexuellen Handlungen aufzufordern. Selbst dann nicht, wenn das Opfer ein Kind ist. Diese Lücke im Strafrecht wollte Justizministerin Kathrin Wahlmann schließen und hat einen Gesetzentwurf gegen das sogenannte „Cat-Calling“ vorgelegt. Doch im Bundesrat scheiterte sie im Februar mit ihrem Antrag. [...]