
Frank Wiegelmann, Landesvorsitzender im Verband kommunaler Unternehmen (VKU), lobt die Landesregierung für ihre Reform des Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes (NGG). Kommunale Unternehmen wie Stadtwerke, Kliniken oder Abfallbetriebe sollen künftig nicht mehr gesetzlich verpflichtet werden, einen Gleichstellungsplan zu erstellen oder eine Gleichstellungsbeauftragte zu benennen. Diese Pflicht galt nach den ersten Plänen der Reform für Einrichtungen mit mehr als 50 Beschäftigten. „Die Entscheidung schafft in den Unternehmen die notwendige Flexibilität, um Gleichstellung mit passgenauen Maßnahmen vor Ort umzusetzen und neue Bürokratie zu vermeiden“, sagt Wiegelmann, der die Stadtwerke Göttingen leitet. Statt gesetzlicher Vorgaben setzt der VKU nun auf eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Förderung der Gleichstellung. Kritisch sieht Wiegelmann allerdings, dass einzelne Betriebe weiterhin unter das Gesetz fallen und künftig verschärfte Anforderungen erfüllen müssen.