20. Okt. 2015 · Archiv

Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Vorbereitung

(rb) Hannover. Niedersachsen möchte von der beim Flüchtlingsgipfel der Ministerpräsident/innen mit der Bundeskanzlerin am 24. September vereinbarten Option der Länder zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge Gebrauch machen. Das zurzeit praktizierte System, nach dem sich die Betroffenen bei den Kommunen einen Behandlungsschein besorgen müssen, sei wenig praktikabel, zeitaufwendig und z.B. an Wochenenden auch aussichtslos, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt auf eine entsprechende Anfrage von sechs CDU-Abgeordneten. Notwendig sei der schnellstmögliche und unbürokratische Zugang der Flüchtlinge zur ärztlichen Versorgung mittels einer elektronischen Gesundheitskarte. Es existiere bereits ein Entwurf für eine Rahmenvereinbarung des Landes mit den gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen, nach der eine ärztliche Versorgung von Flüchtlingen gegen Kostenerstattung geplant sei. Diese würde somit nicht zu Lasten der Krankenkassenmitglieder behandelt; die Mittel der Versicherten würden nicht eingesetzt. Der Behandlungsumfang sieht eine notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz vor. Generell hätten die gesetzlichen Krankenkassen Anspruch auf eine volle Kostenerstattung. Bei einem Verwaltungskostensatz von derzeit fünf Prozent dürfte diese Marge im Bereich der Asylsuchenden aber nicht kostendeckend sein, räumte Rundt ein und verwies auf zusätzliche Eingriffe der Kassen in die Prozessabläufe, den kurzen Betreuungszeitraum pro Person von maximal 15 Monaten sowie den erhöhten Betreuungsaufwand wegen der Sprachbarrieren. Die Sozialministerin erinnerte daran, dass der Bundesgesetzgeber während der Spätaussiedler-Welle Anfang der 90-er Jahre dem deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand der Kassen mit einem Kostensatz von acht Prozent Rechnung getragen habe. Über die heute nötigen Erstattungssätze werde gerade mit den Krankenkassen verhandelt. In der Gesamtschau müssten dem Verwaltungskostensatz eventuelle Einsparungen der Kommunen beim Personalbedarf durch die elektronische Gesundheitskarte gegenübergestellt werden, meinte Rundt. Derzeit befinden sich nach ihren Angaben alle Beteiligten über die Rahmenvereinbarung in einem ständigen Kontakt. Sobald diese mit den Kassen geschlossen sei, erhielten auch die Kommunen, die für die Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern primär zuständig seien, Gelegenheit zum Beitritt. Erst dann könne die Zusammenarbeit mit den Kassen und damit der Einsatz der Gesundheitskarte gestartet werden.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #192.
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