4. Feb. 2016
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Gesetzesnovelle: Wirksamer Schutz für Prostituierte?

(rb) Hannover/Berlin. Niedersachsens Frauenministerin Cornelia Rundt hat als Vorsitzende der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) die am Dienstag nach monatelangem Hickhack gefundene Einigung der Berliner Koalition von CDU/CSU und SPD zur Novelle des Prostitutionsgesetzes begrüßt. Frauen, die als Prostituierte arbeiteten, müssten schnell und bestmöglich vor Ausbeutung, Menschenhandel, Gewalt und gesundheitlichen Schädigungen geschützt sowie die Machenschaften der hinter dem Sexgewerbe stehenden kriminellen Vereinigungen gestoppt werden. Gleichzeitig erinnerte Rundt an die Forderung der GFMK, die Umsetzung des neuen Gesetzes von Anfang an eng durch ein Fachgremium zu begleiten, in dem die Bundesministerien, Länder, Fachverbände von Prostituierten, Beratungsstellen, Polizei und Kommunen mitwirkten. Das wird dringend nötig sein. Die mühsam erkämpfte Einigung über die Modifizierung des rotgrünen Gesetzes von 2002 kann nur ein erster Schritt sein, um vor allem die ausufernde Zwangsprostitution in Deutschland einzudämmen. Ob die Neuregelungen, die erst am 1. Juli 2017 in Kraft treten sollen, dazu taugen, muss sich zeigen: Betreiber von Bordellen, Wohnwagen oder Begleitservices dürfen künftig nicht mehr einschlägig vorbestraft sein und müssen eine Genehmigung einholen, die mit Mindestanforderungen an Hygiene und Sicherheit verknüpft wird. Auch soll die Kondompflicht Prostituierte schützen. Unbegrenzter Sex zum Festpreis oder das Herfallen mehrerer Männer über eine Frau sollen verboten werden. Zudem müssen sich Prostituierte künftig in der jeweiligen Kommune jedes Jahr (18 bis 21 Jahre) bzw. alle zwei bis drei Jahre anmelden und dabei ein Informations- und Beratungsgespräch sowie eine Gesundheitsberatung absolvieren.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #24.
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