23. Okt. 2019
Finanzen

Gemeinden dürfen Varianten bei den Straßenausbaubeiträgen nutzen

Die Vorschriften, nach denen die Städte und Gemeinden das Recht bekommen, Beiträge von Anliegern für den Ausbau ihrer Straßen zu nutzen, werden verändert. Der Landtag hat gestern mit den Stimmen von SPD und CDU beschlossen, das Kommunalabgabengesetz entsprechend zu ergänzen. So dürfen die Kommunen künftig festlegen, nur einen Teil ihres finanziellen Aufwandes auf die Anlieger umzulegen. Auch Begrenzungen sind möglich – etwa für Grundstücke, die wegen der Länge ihrer Straßenseite oder der Lage als Eckgrundstück bisher besonders stark belastet worden wären. Die Kommunen sind jetzt gehalten, die Anwohner frühzeitig – also spätestens drei Monate vor Beginn des Ausbaus – über ihre Pläne und die voraussichtliche Kostenverteilung zu unterrichten. Künftig soll die Kommune auch festlegen können, die Beiträge nicht als einmalige Zahlung, sondern „in Form einer Rente“, wie es im Gesetz heißt, zu erheben – dabei sind „höchstens 20 Jahresleistungen“ vorgesehen. Möglich soll es sein, Zuschüsse von Dritten in die Finanzierung einzubeziehen – diese also vom Umfang der Umlage-Leistung abzuziehen. Ein Bündnis aus Haus-und-Grundeigentümer-Verband, Steuerzahlerbund, Verband Wohneigentum und Landvolk hat kurz vor der gestrigen Landtagsentscheidung noch einmal protestiert gegen die Pläne. In den vergangenen zwei Jahren habe man intensiv mit den Landtagsfraktionen über eine ersatzlose Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Gesetz diskutiert, leider erfolglos. Die Aussage, in diesem Fall könnten die Kommunen Entschädigung vom Land verlangen wegen der entgangenen Möglichkeit von Einnahmeerhebungen, überzeuge nicht. Die FDP hatte schon vor geraumer Zeit beantragt, das Gesetz zu ändern und Straßenausbaubeiträge generell landesweit zu verbieten. Diese Forderung hatte erhebliche Unterstützung in vielen Bürgerinitiativen gefunden, die sich überall im Land gegründet hatten.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #187.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning