25. Feb. 2016
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„Geld folgt dem Flüchtling“

(rb) Hannover/Berlin. Die Finanzierung der Leistungen an Asylbewerber sowie der Integrationskosten für Flüchtlinge macht eine andere Verteilungssystematik der Geldflüsse zwischen Bund, Ländern und Kommunen nötig, als sie der Königsteiner Schlüssel bietet. Zu diesem Ergebnis kommen zwei Gutachten – vom Institut der Deutschen Wirtschaft und vom Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut der Universität Köln – im Auftrag der Robert Bosch Stiftung, die am Mittwoch in Berlin vorgestellt worden sind. Die Mittel in der Flüchtlingspolitik sollten gemäß dem Leitsatz „Geld folgt dem Flüchtling“ fließen, heißt es dort. Statt sich an den Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl zu orientieren wie beim Königsteiner Schlüssel, sollte bei der Verteilung abgebildet sein, wie gut Kommunen in der Lage sind, Flüchtlinge unterzubringen, zu versorgen und zu integrieren. Empfohlen werden neue Kriterien, die vor allem die Perspektiven für die Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt und im Bildungssystem berücksichtigen. Zugleich müssten Anreize für die Länder und Kommunen geschaffen werden, diese Kriterien zu erfüllen und Flüchtlinge aufzunehmen. Derzeit sei die Finanzierung der Flüchtlingsleistungen aus Bundesmitteln nicht ausgewogen. So erhielten die ostdeutschen Flächenländer zu wenige Bundesmittel, während die Stadtstaaten zu viel bekämen. Nach Berechnungen der Gutachter erhält etwa Mecklenburg-Vorpommern 5,8 Prozent zu wenig, Bremen dagegen 11,3 Prozent mehr als der Durchschnitt. Nach der Maxime „Geld folgt Flüchtling“ sollten die finanziellen Mittel mit dem gleichen Maßstab wie bei der Verteilung der Flüchtlinge auf die Länder und Kommunen umgelegt werden. Thematisiert wurde in den Gutachten auch die Kostenerstattung der Länder an die Kommunen, die höchst unterschiedlich geregelt sei. So habe Bayern im vorigen Jahr 90 Prozent der pauschalierten Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge übernommen, andere Länder erheblich weniger. „Nirgendwo allerdings beruhen die Erstattungen auf realistischen Erhebungen der Kosten, die die Kommunen tatsächlich aufbringen müssen“, heißt es. Um solche Ungleichgewichte zu beheben, wird angeregt, weitere kommunale Sozialleistungen vom Bund tragen zu lassen und die Bundesmittel ohne Umweg über die Länder auch direkt an die kommunale Ebene zu leiten.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #39.
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