23. Aug. 2026 · 
HintergrundKultur

Gefährdet das neue Denkmalschutzgesetz das kulturelle Erbe in Niedersachsen?

Die Landesregierung will Bauen einfacher machen. Archäologen wehren sich gegen den Vorwurf, sie seien schuld an Verzögerungen. Sie sehen im Boden verborgene Schätze in Gefahr.

Schiffe gibt es viele in Ostfriesland, aber keines ist so alt: Der Einbaum lässt sich auf etwa 600 n. Chr. datieren. Mittlerweile ist er restauriert worden und reist durch archäologische Ausstellungen: In Groningen war er schon, jetzt geht es nach Leeuwarden. Das archaische Wasserfahrzeug ist erhalten geblieben, weil es von späteren Generationen als Material zur Ufersicherung verbaut wurde. „Das hätte keiner erkannt, wenn es auf der Baustelle gefunden worden wäre“, ist Jan Kegler, Leiter des archäologischen Forschungsinstitutes bei der Ostfriesischen Landschaft, überzeugt. Gefunden wurde das Zeugnis aus der Vergangenheit dank Fachwissen und „Bauchgefühl“ der Archäologen – und dank eines Gesetzes, das die Landesregierung jetzt ändern will. Archäologen laufen dagegen Sturm. Eine Online-Petition gegen die Novelle hat mehr als 12.000 Unterschriften gesammelt. Sie wird am Dienstag dem Landtag übergeben. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz befürchtet mit Blick auf Gesetzesvorhaben nicht nur in Niedersachsen, sondern auch in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Sachsen, dass der Denkmalschutz in Deutschland „ausgehebelt“ werde.

Ein Mann mit Zopf und ernstem Blick hält mit einer behandschuhten Hand ein Knochenstück in die Kamera.
Jan Kegler mit einem steinzeitlichen Unterkiefer von der Insel Spiekeroog. | Foto: Sebastian Schatz, Ostfriesische Landschaft

Bisher ist es so, erklärt Jan Kegler, der im Ehrenamt Vorsitzender der „Archäologischen Kommission für Niedersachsen e.V.“ ist: Vor jedem Bauvorhaben muss geprüft werden, ob sich an der Stelle ein Bodendenkmal befinden könnte. „Das können Funde von der Steinzeit bis vor 200, 300 Jahren sein“, erläutert Kegler. In den meisten Fällen seien es Spuren von menschlichen Siedlungen, die sich nur noch als Verfärbungen im Boden abzeichnen. Manchmal sind es auch so spektakuläre Funde wie der „Goldhort von Gessel“: 117 Goldobjekte, die vor rund 3300 Jahren in der Nähe von Syke vergraben wurden. Sie wurden bei der regulären Untersuchung entdeckt, die dem Bau der Nordeuropäischen Erdgasleitung vorausging. Doch nach den Plänen des Wissenschaftsministeriums sollen künftig nur noch Orte überprüft werden, die bereits als Fundstätten bekannt und – das ist entscheidend – registriert sind. „Für alle anderen Flächen ist die Wahrscheinlichkeit eines archäologisch relevanten Fundes als sehr gering einzuschätzen“, sagt ein Ministeriumssprecher auf Anfrage des Politikjournals Rundblick. Kegler sieht es anders: Über den Goldhort, befürchtet er, hätte man nach dem neuen Gesetz einfach „drübergebaggert“. Selbst wenn die Bauarbeiter das Denkmal bemerkt hätten und ihrer Pflicht nachgekommen wären, den Bau zu stoppen, wäre der Fundkontext für die Forschung unwiederbringlich zerstört.

Die Initiative zu der Gesetzesänderung kam von den Kommunalverbänden. „Wir haben über achtzig Vorschläge gemacht. Es gibt zu viele Partikularinteressen, die alle wichtig sind. Aber am Ende entsteht der Eindruck, der Staat sei nicht handlungsfähig“, erklärt Jan Arning, der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages. Einige davon habe die Landesregierung aufgegriffen. „Dass Minister Mohrs und das Fachreferat sich auf das Thema Denkmalschutz eingelassen haben, ist schon sehr viel“, lobt Arning. „Die Novelle ist ein abgewogener Kompromiss zwischen Fachlichkeit und dem Ziel ,einfacher, schneller, günstiger`“. Er hofft, dass dies erst der Auftakt zu einem „Herbst der Reformen“ in Niedersachsen ist.

Ein Sammlung von antikem Goldschmuck
Wäre nach der Gesetzesnovelle vielleicht nie gefunden worden: Der Goldhort von Gessel. | Foto: M. Strohmeyer, Landesmuseum Hannover via Forum Gesseler Goldhort

Dass die Archäologie personalintensiv ist und damit kostspielig werden kann, bestreitet Jan Kegler nicht. Jedoch wendet er sich gegen den Vorwurf, für Bauverzögerungen verantwortlich zu sein. „Ich bin für drei Landkreise und die Stadt Emden zuständig und habe 1500 Baubegleitverfahren pro Jahr“, rechnet er vor. „Davon erfordern nur 70 bis einhundert Fälle einen Einsatz vor Ort. Das Gros davon sind Tagesbaustellen. In der Regel gibt es keine Verzögerung beim Bau.“ Denn mit ihrer Expertise können er und seine Kollegen einschätzen, wie wahrscheinlich ein Fund ist. Erst bei einer Wahrscheinlichkeit von mehr als fünfzig Prozent dürfen sie tätig werden. „Wenn bei Hausnummer 14 und 20 etwas gefunden wurde, dann weiß ich, dass bei Nummer 16 und 18 auch etwas sein wird“, erklärt er. Nach dem Plan der Landesregierung aber dürfe er künftig nicht eingreifen. Der Bagger würde rollen und müsste wieder gestoppt werden. Das würde zu einer unplanbaren Verzögerung und höheren Kosten führen, argumentiert er. „Auch bisher handeln die Behörden in der weit überwiegenden Zahl der Fälle maßvoll und sachgerecht“, gesteht ihm das Ministerium zu. „Dennoch führt die dehnbare Formulierung des Paragraphen 13 im geltenden NDSchG dazu, dass vorbeugend Untersuchungen an Stellen angeordnet werden, von denen aller Voraussicht nach keine relevanten Erkenntnisse zu erwarten sind. Das geschieht häufig auch zur Absicherung aller Beteiligten.“

„2011 wollten die kommunalen Spitzenverbände und die Bauwirtschaft unbedingt die Voruntersuchung ins Gesetz schreiben, damit sie danach freie Bahn haben. Jetzt drehen sie alles wieder zurück“, moniert Kegler. Das Verfahren habe sich seit 1978 „komplett bewährt“, meint er und versichert: „Es geht uns nicht darum, noch eine Schachtel mit Scherben zu haben.“ Nicht auszugraben sei die wichtigste Aufgabe der Archäologen, sondern die Denkmale im Boden zu bewahren und ihre Zusammenhänge gut zu dokumentieren, sodass kommende Generationen weiter daran forschen können.

"Wir arbeiten kompromissbereit. Ich zerstöre das Denkmal, das ich bewahren soll, damit der Bauherr bauen kann."

Trotzdem seien er und seine Kollegen im Alltag kompromissbereit: „Ich zerstöre das Denkmal, das ich bewahren soll, damit der Bauherr bauen kann.“ Die Dokumentation gebe er an Studenten weiter, die darüber ihre Abschlussarbeiten schreiben, während das Denkmal selbst längst überbaut ist. Der einzige Schaden, der dem Bauherrn entstehe, seien eventuelle Kosten, wenn eine archäologische Fachfirma zur Unterstützung herangezogen werde. Jan Arning führt dagegen ein Beispiel aus Hildesheim ins Feld, wie eine solche Situation ausufern kann: Dort wurde bei einer Kanalsanierung eine Brücke aus dem Mittelalter entdeckt. „Die wurde nicht etwa ausgegraben und anderswo aufgestellt. Am Ende wurde alles wieder zugeschüttet. Das hat sechs Millionen Euro gekostet und eine Hauptverkehrsstraße war jahrelang gesperrt.“

Minister Falko Mohrs versuchte mit einem Video auf Instagram, die Wogen zu glätten. Dutzende empörte Kommentatoren widersprachen ihm prompt. Stein des Anstoßes ist hier vor allem eine Zahl: 115.000 bekannte Fundstellen seien im Fachinformationssystem Denkmalatlas.Pro eingetragen und stünden damit unter Schutz, argumentiert das Ministerium. Die Gegenseite kontert, es seien nur 24.122 Fundstellen, die in das Verzeichnis der Kulturdenkmale gemäß Paragraph 4 des Denkmalschutzgesetzes beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege eingetragen sind. 85 Prozent der bekannten Fundstellen sind es nicht und seien damit der Zerstörung preisgegeben. Ein großer Teil der Kritik, erklärt das Ministerium auf Rundblick-Anfrage, gehe auf eine Verwechslung von zwei Verzeichnissen zurück. „Eher eine unterschiedliche Lesart“, meint Kegler dazu.

Jan Arning vom Niedersächsischen Städtetag ist unzufrieden mit den Ausnahmeregelungen für Weltkulturerbestätten. | Foto: NST

Bisher haben die Kommunen die Wahl, ob sie selbst Archäologen in der Denkmalpflege beschäftigen oder bei Bedarf fachlichen Rat beim Landesamt für Denkmalpflege einholen. In der Vergangenheit, argumentiert das Ministerium, sei dieser Rat aber zum Teil als Entscheidung wahrgenommen worden. Dazu sei das Amt aber nicht befugt. Etwas süffisant heißt es aus dem Ministerium, man wolle die „archäologische Forschung auf echte Desiderate fokussieren“ und dem Landesamt ermöglichen, „seine Forschungen zielgerichteter und ertragreicher auszurichten“. Die Gesetzesnovelle regelt, dass die unteren Denkmalschutzbehörden künftig die oberste Denkmalschutzbehörde, das Wissenschaftsministerium, einbeziehen sollen. Allerdings dürfen sie auch ohne weitere Abstimmung handeln. Der Städtetag hatte gefordert, das Landesamt komplett abzuschaffen, konnte das aber nicht durchsetzen. Eine Einschränkung möchte der Verband aber nicht hinnehmen: Unesco-Weltkulturerbestätten wie Goslar und Hildesheim müssen sich auch weiterhin mit dem Landesamt ins Benehmen setzen und jetzt zusätzlich noch mit dem Fachreferat im Ministerium. „Das ist noch mehr Bürokratie als vorher“, beklagt Arning.

„Unser Horrorszenario ist, dass ein Verwaltungsbeamter der Kommune die Genehmigung nach Aktenlage erteilt“, seufzt Kegler. Jan Arning glaubt dagegen nicht, dass sich in der Praxis künftig viel ändern wird. Auch künftig werden sich die Verwaltungen absichern wollen. Die Prognose, ob ein Fund zu erwarten sei, könne allerdings „jeder treffen“, zum Beispiel ein Ingenieur in der kommunalen Denkmalpflege. „Hätte man nicht zuerst die Rolle des Landesamtes überdenken können?“, fragt Kegler. Wenn das Ministerium die ihm unterstellte Behörde genauer beaufsichtigt und gelegentlich gefragt hätte: „Warum macht ihr es so kompliziert?“, dann hätte man Konflikte schon früher entschärfen können. „Da möchte ich hin, dass wir miteinander reden“, sagt der Archäologe. Wenn die Politik mit den Fachleuten rede, ist er überzeugt, „werden wir einen guten Gesetzentwurf hinbekommen“.

Dieser Artikel erschien am 24.8.2026 in Ausgabe #143.
Anne Beelte-Altwig
AutorinAnne Beelte-Altwig

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