Frauenverbände: Gleichstellung bleibt hinter den Erwartungen zurück
(rb) Hannover. Bei aller Zustimmung zur Stärkung der Gleichstellung in den niedersächsischen Kommunen, wie sie in der Novelle zum Kommunalverfassungsgesetz vorgesehen ist, haben sich die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros (lag) und der Landesfrauenrat eher enttäuscht über das Regelwerk geäußert, das sich derzeit in der Verbandsanhörung befindet, an der beide Verbände gar nicht erst beteiligt wurden. Nachdrücklich begrüßt wird die von den kommunalen Spitzenverbänden heftig kritisierte Verpflichtung von hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten in Kommunen schon ab 20 000 Einwohner/innen. Der lag-Vorstand nimmt jedoch Anstoß daran, dass die Hauptberuflichkeit weiterhin nur mit einem Beschäftigungsumfang von 50 Prozent einer Vollzeitkraft definiert ist. Vermisst werden zudem Regelungen zur fachlichen Qualifikation für Gleichstellungsbeauftragte sowie zu einem umfassenden Widerspruchs- und Klagerecht. Hier sei nur „ein bisschen die Fassade verschönert“ worden, findet die lag. Cornelia Klaus, Vorsitzende des Landesfrauenrates, verweist zusätzlich auf die im Gesetz fehlenden Rechte auf Mitsprache und Teilnahme an Sitzungen, aber auch die mangelnde Weisungsungebundenheit. Bei der Abwahl der Gleichstellungsbeauftragten müsse parallel zum Abwahlverfahren von Hauptverwaltungsbeamten eine Dreiviertel-Mehrheit der Abgeordneten bestehen. Anders sei die Aufgabe nicht unabhängig und überparteilich wahrzunehmen, heißt es dort.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #33.