Endgültige Abstimmung Mitte Juni?
Nach den Worten von Toepffer kann es nun allerdings einen sehr ehrgeizigen, knapp bemessenen Zeitplan für die Entscheidungsfindung geben. Zunächst muss die Landesregierung über ihren Gesetzentwurf noch einmal befinden, sobald alle Stellungnahmen von Verbänden und religiösen Gemeinschaften nicht nur vorliegen, sondern auch abgewogen sind. Danach geht der Vorschlag an den Landtag, und dort dürfte im Mai eine erste Lesung über das Gesetz sein. Schon einen Monat später, Mitte Juni, möchte der CDU-Fraktionsvorsitzende die endgültige Abstimmung haben. Dazwischen aber wird das Parlament die wichtigen Verbände und Institutionen noch einmal, vermutlich im Innenausschuss, mündlich anhören. Idealerweise sollen Anregungen und Hinweise, die dann vorgetragen werden, noch in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden – ebenso wie die Hinweise der Landtagsjuristen, die auch noch einmal ihre rechtlichen Positionen vortragen. [caption id="attachment_31883" align="aligncenter" width="780"]
Noch mal kurz in die Vorlage schauen: Dirk Toepffer bei der CDU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz - Foto: kw[/caption]
Ob das binnen vier Wochen alles zu leisten ist? Toepffer ist zuversichtlich, zumal das Gesetz nicht viele Details enthalte. Die kürzlich aufgeflammte und von einigen Arbeitgebern befeuerte Debatte, ob mit einem weiteren arbeitsfreien Feiertag eigentlich die Arbeitnehmer-Einzahlungen in die Pflegeversicherung angehoben werden müssten, hält Toepffer für wenig überzeugend: „Ich teile diese Bedenken nicht. Aber wenn das tatsächlich so sein sollte, müsste eben im Bundestag das Sozialgesetzbuch XI um eine Klarstellung ergänzt werden.“


