16. Aug. 2022
Finanzen

FDP und Grüne machen Druck: Nachtragsetat kann noch im September beschlossen werden

Foto: Christian Horz / Getty Images

Vergangene Woche haben die derzeit wahlkämpfenden Spitzen der Landesregierung noch einmal Einigkeit demonstriert: Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) und sein Stellvertreter, Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU), haben ein 100-Millionen-Euro-Programm zur Unterstützung der von der aktuellen Energiekrise betroffenen Menschen angekündigt. Enthalten sein soll ein „Härtefallfonds“ von 50 Millionen Euro und ein Bündel an zusätzlichen Schritten – Aufstockung der Energie- und Schuldnerberatung, Unterstützung der Tafeln, Erhöhung der Ausgabeansätze für Wohngeld und Grundsicherung. Was die Ziele angeht, herrscht trotz des Wahlkampfs in Niedersachsen weitgehend Einigkeit. Doch der Weg dahin teilt die Geister. Weil und Althusmann hatten erklärt, zur Finanzierung des Vorhabens sei ein Nachtragshaushaltsplan notwendig. Da aber die Legislaturperiode bald ende, solle der Landtag die nötige haushaltsrechtliche Grundlage nach der Landtagswahl beschließen.

"Der lockere Verweis darauf, dass der neue Landtag nach der Wahl den Nachtragshaushalt beschließen könnte, klingt für mich wie ein Wahlkampf-Gag.“

Christian Grascha

Auf diese Ankündigung reagieren FDP und Grüne jetzt mit deutlicher Skepsis. „Wenn das Geld im Herbst ausgezahlt werden soll, muss eine Rechtsgrundlage dafür vorhanden sein. Das ist schon deshalb nötig, da eine Ko-Finanzierung des Bundes geplant ist und auch die Kommunen sich beteiligen sollen. Der lockere Verweis darauf, dass der neue Landtag nach der Landtagswahl den Nachtragshaushalt beschließen könnte, klingt für mich nun aber wie ein Wahlkampf-Gag“, sagt der FDP-Haushaltspolitiker Christian Grascha im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick. Zur Begründung verweist er auf die Terminplanung: Nach der Landtagswahl am 9. Oktober müssten die Parteien zunächst prüfen, wie die neue Regierung gebildet werden soll.

Grascha: "Ende Dezember ist zu spät"

Planmäßig ist die nächste Landtagssitzung dann am 8. und 9. November – die sei traditionell aber zur Konstituierung des neuen Landtags vorgesehen, zur Wahl der Landtagspräsidentin oder des Landtagspräsidenten und womöglich auch zur Wahl des Ministerpräsidenten. Letzteres gilt aber nur, falls bis dahin schon eine Verständigung über eine neue Koalition erzielt werden konnte. Die folgende Landtagssitzung ist dann für kurz vor Weihnachten geplant. „Wenn man diesen Terminplan ernst nimmt, ist die Gefahr groß, dass erst Ende Dezember eine Rechtsgrundlage für die angekündigten Hilfen der Großen Koalition möglich ist. Das wäre dann deutlich zu spät“, betont Grascha.

"Die Landesregierung muss unverzüglich handeln und einen Nothilfefonds schnellstmöglich einrichten."

Julia Hamburg

Der FDP-Politiker schlägt daher vor, wegen der großen Eilbedürftigkeit das Verfahren zu beschleunigen. Man könne die Landtagsausschüsse noch im August zusammenrufen und mit dem Planentwurf, der schnell vom Finanzministerium fertiggestellt werden solle, befassen. Dies könne dann so konzipiert werden, dass der alte Landtag in seiner letzten Sitzung vom 21. bis 23. September die endgültige Entscheidung über den Nachtragshaushalt fällt. „Das wäre in jedem Fall sicherer, da dann im Herbst die nötigen rechtlichen Grundlagen für die Hilfen vorhanden wären.“ Ähnlich argumentiert auch die Grünen-Fraktionschefin Julia Hamburg: „Die Landesregierung muss unverzüglich handeln und einen Nothilfefonds schnellstmöglich einrichten. Ein Nachtragshaushalt könnte bereits im September-Plenum auf den Weg gebracht werden – und auch für mögliche nötige Sondersitzungen wäre vor der Wahl noch ausreichend Zeit.“

Hamburg und der Grünen-Finanzexperte Gerald Heere erinnern in diesem Zusammenhang an ihre schon im März erhobene Forderung nach einem Sondervermögen von fünf Milliarden Euro, mit dem alle Folgen des Ukraine-Krieges ausgeglichen werden sollten. Bei den anderen Fraktionen im Landtag war diese Position nicht auf Gegenliebe gestoßen. Heere meint, die Landesregierung solle ihre Zurückhaltung bei der Finanzierung neuer Ausgaben über neue Schulden endlich aufgeben – die Notlage zwinge dazu, dies zu tun.

Dieser Artikel erschien am 17.8.2022 in Ausgabe #140.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum