Die Zahl der Mitarbeiter der Landesbank wird halbiert, der Aufsichtsrat bleibt gleich groß – das kostet auch Glaubwürdigkeit bei den Beschäftigten der Nord/LB.
Die FDP hatte eine Landtagsanfrage an die Landesregierung gerichtet und sich nach den näheren Arbeitsbedingungen für das Aufsichtsgremium der Landesbank erkundigt. In der Antwort weist das Finanzministerium auf Verschärfungen hin, die sich aus den aktuellen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) ergeben. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat dazu einen Leitfaden entwickelt, der im Mai 2018 noch einmal aktualisiert worden war.
Daraus folgt nun, dass die EZB gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) die Mitglieder des Gremiums nach einem vorgegebenen Muster überprüfen muss, in dem folgende Kriterien verankert sind: Sie müssen ausreichende praktische und theoretische Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung für die Wahrnehmung der Kontrollfunktion und für die Überwachung der Geschäfte haben, sie müssen gut beleumundet sein, sind müssen unabhängig sein und dürfen sich nicht in Interessenskonflikten befinden, sie müssen ausreichend Zeit für die Aufgaben haben und einen angemessenen Beitrag zu den Fähigkeiten, Erkenntnissen und Erfahrungen liefern können.
Die Überprüfung der Aufsichtsratsmitglieder des Landes habe „keine Einwände gegen die fachliche und persönliche Eignung“ deutlich werden lassen, heißt es in der Antwort des Ministeriums. Vertreter des Landes in dem Gremium sind neben Hilbers und Doods noch die Unternehmerin Astrid Hamker aus Osnabrück, die Präsidentin des Wirtschaftsrates der CDU. Hilbers ist studierter Betriebswirt, er hat sechs Jahre lang bei der Volksbank Lingen unter anderem als Kreditberater gearbeitet, der Jurist Doods hat viele Stationen des Finanzministeriums durchlaufen und war dort früher auch Staatssekretär.
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Die FDP lässt offen, wen sie sich anstelle der drei Vertreter des Landes im Aufsichtsgremium vorstellen kann. Aus der Antwort des Ministeriums auf Graschas Anfrage wird auch deutlich, dass die neuen Miteigentümer, Tochtergesellschaften des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), ebenfalls zwei Vertreter in den Aufsichtsrat entsandt haben. Außerdem schreibt der Leidfaden der EZB vor, dass der Aufsichtsrat jährlich als Organ für sich feststellen muss, ob die „kollektive Eignung“ des Gremiums für die Aufsichtsratspflichten noch gegeben ist. Dies sei zuletzt am 17. September vergangenen Jahres geschehen – und dabei seien keine Bedenken festgestellt worden. Neu im Aufsichtsrat ist als Vize-Vorsitzender Matthias Bergner, im Hauptberuf Abteilungsleiter beim DSGV für Sparkassenpolitik und Bankenaufsicht, sowie Matthias Warges, der ebenfalls diesen Verband vertritt. Zweiter Vize-Vorsitzender bleibt Thomas Mang vom Sparkassenverband Niedersachsen, Sachsen-Anhalts Finanzminister Michael Richter, bisher Vize-Vorsitzender, ist nun einfaches Mitglied im Aufsichtsrat. Dem Aufsichtsrat gehören außerdem mehrere Vertreter der Beschäftigten an, ebenso die frühere Wirtschaftsministerin Susanne Knorre und der Braunschweiger Oberbürgermeister Ulrich Markurth (SPD).


