7. Feb. 2017
Finanzen

FDP bietet Schneider Einigung auf neue Schulden-Regel an

Die niedersächsische FDP sieht sich ermutigt durch jüngsten Äußerungen von Finanzminister Peter-Jürgen Schneider, doch noch eine Gesetzesinitiative für ein Landesgesetz zur „Schuldenbremse“ zu starten. Schneider hatte der Braunschweiger Zeitung gesagt, das Land brauche in der Verfassung noch Regeln für den Fall, dass in einer Wirtschaftskrise die Einnahmen wegbrechen und das Land neue Schulden machen muss. Bisher fehlt eine solche Vorschrift, und laut Grundgesetz-Artikel 109 gilt vom Jahr 2020 an ein Neuverschuldungsverbot für alle Bundesländer. Artikel 109 lässt zwar zu, dass Länder Ausnahmen davon festlegen, etwa bei schlimmen Konjunkturkrisen und Naturkatastrophen, doch das Land Niedersachsen hat für diesen Fall bisher noch keine Regel in die Landesverfassung geschrieben. Auch ein entsprechendes Gesetz fehlt bislang. Vor vier Jahren hatten die Fraktionen im Landtag heftig darum gerungen, doch das war seinerzeit ohne Ergebnis geblieben. Dass Schneider jetzt das Thema anspricht, ist laut FDP-Fraktionsgeschäftsführer Christian Grascha ein gutes Zeichen. Die FDP interpretiert die Aussage des Ministers als „Kehrtwende“ und bietet ihm einen gemeinsamen Beschluss an. Der CDU-Finanzpolitiker Reinhold Hilbers nannte Schneiders Aussage in dem Interview ein „Ablenkungsmanöver“, denn bisher habe Rot-Grün alle Vorschläge für eine Landes-Schuldenbremse blockiert.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #25.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning