Experten fordern strengere Gesetze für den Jugendschutz im Internet
Von Isabel Christian
Eigentlich beginnt das Gespräch ganz harmlos. Der Fremde im Chat will wissen, wie die Schule heute war, was für Musik man gerne hört und wo man zuletzt im Urlaub war. Dann aber werden die Fragen seltsam: „Was hast du heute an?“ taucht im Chatfenster auf. Und dann: „Traust du dich, mir ein Foto von dir ohne Unterwäsche zu schicken?“ Studien zufolge hat nahezu jeder fünfte Teenager eine Situation wie diese in sozialen Netzwerken und Chatforen schon mal erlebt. Da das Internet ein fester Bestandteil im Leben von Kindern und Jugendlichen ist, sind sie auch in der virtuellen Welt gefährdet, Opfer von sexueller Belästigung zu werden. Gleichwohl erleichtert es ihnen die Anonymität des Netzes, selbst zum Täter zu werden. Auf der Fachtagung der Landesstelle Jugendschutz diskutierten daher gestern rund 90 Experten aus Jugendhilfe, Jugendarbeit, Schule und Beratungsstellen in Hannover mit Wissenschaftlern über das Thema „Sexuelle Übergriffe im Internet“ und über Präventionsstrategien. Viele Teilnehmer waren der Meinung, dass auch der Gesetzgeber gefordert ist und geltendes Recht erweitern muss, damit Jugendliche besser geschützt werden können.
Verena Vogelsang hat im vergangenen Jahr fast 300 Jugendliche zu ihren Erfahrungen mit sexueller Belästigung im Netz befragt. Dabei stimmten 20 Prozent der Befragten der Aussage zu, das Internet sei ein rechtsfreier Raum, in dem man tun und lassen könne, was man wolle. „Die Aufklärung über Rechte und Pflichten im Internet ist zwar schon Teil der pädagogischen Arbeit, aber Erwachsene müssen noch stärker mit Jugendlichen darüber reden und ihnen klar machen, dass sie auch im Netz das Recht auf eine Kommunikation haben, in der Grenzen gelten“, sagt Vogelsang. Dabei denkt die promovierte Medienpädagogin vor allem an das Recht am eigenen Bild und die Verbreitung von Pornografie. „Jugendliche müssen wissen, dass es strafbar ist, wenn sie Fotos zum Beispiel von Klassenkameraden einfach weiterschicken.“ Allerdings würden viele Jugendliche diese Gesetze kennen, sie aber nicht beachten, weil es in ihrem Alltag ja bisher keine Konsequenzen hatte. „Hier muss sich etwas ändern“, sagt Vogelsang.
Auch der Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger, der an der Polizeifachhochschule Brandenburg forscht und lehrt, fordert eine Reform der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Schutz von Minderjährigen. Übergriffe im Netz müssten konsequent geahndet werden, um den Tätern zu zeigen, dass ihr Handeln nicht folgenlos bleibt, und den Opfern zu signalisieren, dass sie ernst genommen werden. Problematisch ist allerdings nach wie vor der Umgang mit Fällen, die Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren betreffen. 2015 wurde der Paragraph 176 des Strafgesetzbuchs angepasst, wonach es strafbar ist, auf ein Kind mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einzuwirken, um sexuellen Kontakt herzustellen. Dabei ist explizit festgeschrieben, dass das nur für unter 14-Jährige gilt. „Die älteren Jugendlichen geraten dadurch in einen rechtlichen Graubereich“, sagt Carmen Kerger-Ladleif. Denn wo sei bei Jugendlichen die Grenze zu ziehen zwischen sexueller Selbstbestimmung und Belästigung? „Für einen 15-Jährigen kann eine sexuelle Belästigung im Internet genauso problematisch sein wie für einen 13-Jährigen.“ Diesen Bereich müsse sich die Politik noch einmal genauer anschauen, indem sie den Anbahnungskontakt nicht mehr aus dem Recht herauslässt. „Ein Indikator, ob eine sexuelle Belästigung vorliegt oder nicht, ist die Einvernehmlichkeit“, sagt Kerger-Ladleif.
Doch nicht nur die Täter müssten konsequenter verfolgt werden, dazu gehört laut Vogelsang auch, dass Opfer viel leichter Hilfe bekommen müssten. „In vielen Chatforen muss man sich durch zig Seiten klicken und fünf Häkchen setzen, damit ein Kontakt blockiert oder ein Eintrag gemeldet wird. Das ist unglaublich abschreckend für Opfer“, sagt Vogelsang. Sie schlägt deshalb einen Meldebutton vor, der immer auf dem Bildschirm zu sehen ist, egal, welche Seite man nun anklickt. „Sowas können die Entwickler von Websites problemlos installieren, es muss aber jemand anordnen.“
Ein ähnlicher Weg gilt nach Meinung von Kerger-Ladleif auch für den Zugang zu Webseiten mit pornografischen Inhalten. Auch hier werde viel zu lax mit dem Risiko umgegangen, dass Kinder und Jugendliche solche Seiten besuchen können. „Da wird in der Regel nur gefragt, ob man mindestens 18 Jahre alt ist. Das Häkchen im Bestätigungskasten kann auch ein Elfjähriger drücken“, sagt die Diplompädagogin. Dass es da wenig Kontrollmöglichkeiten gebe, ist für sie eine faule Ausrede. „Ich kann mir bei Air BnB keine Ferienwohnung mieten, bevor ich mich nicht mithilfe der Webcam als reale, erwachsene Person verifiziert habe.“ Bei anderen Seiten wiederum müsse man sich mit dem Personalausweis identifizieren, um Zutritt zu bekommen. „Da kann niemand sagen, dass es für Porno-Webseiten keine geeigneten Methoden für einen Altersnachweis gibt.“ Hier müsse die Politik die Seitenbetreiber und die Internetanbieter stärker in die Pflicht nehmen. Allerdings sieht Kerger-Ladleif bisher keine großen Bemühungen in dem Bereich. „Das ist eine Frage des Wollens. Und für viele ist das Internet nach wie vor ein Raum der Freiheit. Wer den beschränken will, stößt in der Regel auf viel Widerstand.“Dieser Artikel erschien in Ausgabe #69.