3. Mai 2018 · 
P und P

Ex-Generalbundesanwalt Harald Range verstorben

Harald Range, ehemaliger Generalbundesanwalt und zuvor bis 2011 zehn Jahre lang Generalstaatsanwalt in Celle, ist im Alter von 70 Jahren an einem Herzinfarkt gestorben. Der Jurist, der von 1975 bis 2011 in niedersächsischen Staatsanwaltschaften, Gerichten und auch im Ministerium gearbeitet hat, sei „eine der großen Persönlichkeiten in der deutschen Justiz“ gewesen, teilte Justizministerin Barbara Havliza gestern mit. Range, der Mitglied der FDP war, verzichtete bei öffentlichen Auftritten auf scharfe Worte und die Attitüden oberster Ankläger, die anderen im Amt des Generalbundesanwalts oft nicht fern gelegen hatten. Er bevorzugte die leisen und vermittelnden Töne, war aber gleichwohl in der Justiz hoch geachtet und respektiert. Als Generalstaatsanwalt prägte er 2006 eine „Null-Toleranz-Strategie“ gegenüber Fußball-Hooligans, wurde aber nach öffentlichen Kommentierungen zum milden Urteil im Hells-Angels-Prozess 2009 auch gerügt, zu verständnisvoll aufzutreten. Ingesamt versah er seine Ämter eher geräuschlos und unauffällig, gegründet in der tiefen inneren Überzeugung, der Politik in der Öffentlichkeit den Vortritt lassen zu müssen. Oft musste er sich auch von Amts wegen bescheiden, etwa bei den Ermittlungen im Zusammenhang mit der Überwachung des Handys der Kanzlerin durch US-Geheimdienste. „Außenpolitik geht vor Strafverfolgung“, sagte er dazu später knapp. Ranges Abgang als oberster deutscher Ankläger war allerdings von einem Konflikt mit seinem damaligen Justizminister Heiko Maas überschattet, dem er vorhielt, in die Unabhängigkeit seiner Arbeit eingegriffen zu haben. Es ging um ein Gutachten während der Ermittlungen wegen Landesverrats gegen zwei Journalisten. Range protestierte öffentlich gegen Maas‘ Agieren und wurde von ihm umgehend gefeuert – leistete damit aber einen Dienst für das Ansehen seines Berufsstandes.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #84.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

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