21. Mai 2023
Soziales

Entscheidung über Klosterkammer fällt bald: Es wird wohl eine Präsidentin werden

Seit Februar vergangenen Jahres ist die Leitung der Klosterkammer vakant, das sind nun 15 Monate. Mit der Suche nach einem Nachfolger für den damals verstorbenen Präsidenten Hans-Christian Biallas hatte die Landesregierung zunächst keine Eile. Erst dauerte es mit der Ausschreibung, dann verzögerte sich auch das Auswahlverfahren. Inzwischen aber liegt die Entscheidung auf der Zielgeraden. In diesen Tagen trifft sich eine Kommission des Wissenschaftsministeriums mit einer Handvoll Bewerbern, die bis in die Endrunde vorgedrungen waren.

Die Klosterkammer Hannover sucht einen neuen Präsidenten. Doch die Suche nach einem Nachfolger für Hans-Christian Biallas gestaltet sich schwierig. | Foto: Link

Es wird damit gerechnet, dass dann recht zügig ein Favorit benannt wird, der dann vom Kabinett berufen werden soll. Es heißt, dass sich unter den Interessenten die SPD-Landtagsabgeordnete Thela Wernstedt aus Hannover-Linden befinden soll. Wie ihre Chancen stehen, ist ungewiss. Daneben soll es weitere Bewerberinnen geben, auch Beamte aus anderen Bundesländern, die bereits über Erfahrungen in der Leitung von Behörden verfügen. Die Aussichten auf eine Frau an der Spitze der Einrichtung sind nicht schlecht, heißt es.



Die Klosterkammer agiert in einem repräsentativen Gebäude in Hannovers Innenstadt, das im Innern wie ein Schloss wirkt. Der Präsident schaltet und waltet über landesweit 17 Klöster und Stifte, 43 Kirchen, 40.000 Hektar Grundbesitz von Land- und Waldflächen. Die Kammer hat Verträge mit mehr als 16.000 Hausbesitzern, die auf Erbpacht-Grundstücken wohnen, und sie wacht über 800 denkmalgeschützte Bauten in ihrem Eigentum. Jährliche Erträge von 43,3 Millionen Euro (2021) zeigen, wie lukrativ dieses Unternehmen ist. Der Präsident hat einen Beirat an seiner Seite, aber bisherige Versuche, ihn mit einem parlamentarischen Gremium zu kontrollieren oder stärker zu steuern, sind stets gescheitert. Das ist historisch begründet.

Präsident hat seit König Georg IV. eine Sonderstellung

Der spätere hannoversche König Georg IV. hatte 1818 bei der Gründung des Klosterfonds bestimmt, dass die jeweilige Exekutive die Einnahmen des Fonds für „kirchliche, schulische und mildtätige Zwecke“ ausgeben soll. Daraus wurde seither stets abgeleitet (und gerichtlich bestätigt), dass die Kammer als Landesbehörde selbstständig entscheidet. Die Aufsicht im Wissenschaftsministerium beschränkt sich allein auf die rechtliche, nicht auf die sachliche Prüfung. So sind es jährlich zwischen zwei und drei Millionen Euro, die von der Klosterkammer ausgegeben werden – querbeet im Land für Projekte in unterschiedlichen Landkreisen, verantwortet meist vom Präsidenten und geprüft von seiner Verwaltung, die seit Jahren unter der Leitung des Juristen Andreas Hesse steht. Aber auch Hesse, die „graue Eminenz“ der Kammer, geht Mitte Juni in den Ruhestand. Eventuell muss er dieses Datum wegen der offenen Präsidentenfrage noch etwas hinausschieben.

Andreas Hesse (rechts) mit Awo-Projektkoordinatorin Heike Ehmke. | Foto: Gaby Kujawa/Awo

Die Landesregierung hat für das Präsidentenamt „eine Persönlichkeit mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss in einem wirtschafts- oder geisteswissenschaftlichen Studiengang sowie langjähriger Führungserfahrung in einer größeren Organisationseinheit“ gesucht. Ein Doktortitel wäre „wünschenswert“, stand in der Ausschreibung. Erforderlich seien zudem „Kenntnisse zur Klosterlandschaft in Niedersachsen“, Management- und Kommunikationskompetenzen und „ein niedersächsisches, auch bundesweit belastbares Netzwerk“. Was die mögliche Kandidatin Wernstedt angeht, die mit dem Thema „Sterbehilfe in Europa“ promoviert hat, treffen nur einige der Anforderungen auf sie zu, andere hingegen weniger.

Da es um eine Stelle im öffentlichen Dienst geht, ist nun folgende Schwierigkeit gegeben: Jeder unterliegende Bewerber könnte über eine Konkurrentenklage versuchen, die Auswahlentscheidung zu korrigieren. Je höher der bisherige Status (also die Besoldungsgruppe des Beamten oder vergleichbare Einstufungen) und je besser die Qualifikation und die Beurteilung, desto erfolgversprechender wäre für den Betreffenden eine solche Konkurrentenklage. Sie hätte allerdings nur Aussicht, wenn der Bewerber zu allen wichtigen Kriterien der Ausschreibung passt. 

Alle Beteiligten hüllen sich in Schweigen. Nur soviel scheint klar zu sein: Spätestens im Juni soll feststehen, wen sich die Landesregierung an der Spitze der Klosterkammer wünscht.

Dieser Artikel erschien am 22.5.2023 in Ausgabe #092.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum