8. Juli 2026 · 
NotizInneres

Einige AfD-Bewerber werden durchleuchtet

In mehreren Fällen werden jetzt AfD-Kandidaten für Bürgermeister- oder Landratsämter auf ihre Treue zum Grundgesetz untersucht - weil ein Landesgesetz das ausdrücklich verlangt.

Der neue "Leitfaden", den Innenministerin Daniela Behrens an die Kreise, Städte und Gemeinden geschickt hat, bleibt nicht folgenlos. Darin ist - wie berichtet - ausführlich beschrieben, dass die Stadt- und Kreiswahlausschüsse alle Bewerber für Bürgermeister- und Landratsposten auf ihre Verfassungstreue überprüfen sollen. Das Innenministerium hat begleitend ein "Verzeichnis extremistischer und extremistisch beeinflusster Organisationen" verschickt - und auf 13 engbeschriebenen Seiten ist dort unter "A" auch der AfD-Landesverband Niedersachsen erwähnt. Aus dem "Leitfaden" geht nun hervor, dass Mitglieder der in dem Verzeichnis genannten Organisationen, wenn sie als Funktionäre oder Mandatsträger hervorgehoben agieren, besonders auf ihre Treue zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung untersucht werden sollen. Dazu ist eine Meldung an die Kommunalaufsicht vorgesehen, zudem eine Abfrage beim Verfassungsschutz. Das Innenministerium erklärte in der Landespressekonferenz, bisher habe man sieben solcher Fälle von den Kommunen gemeldet bekommen. Das Verfahren sieht so aus, dass die Kommunalaufsicht dann eine Mitteilung über etwaige vorliegende Erkenntnisse zu den Personen den Kommunen zuleitet - und die Stadt- oder Kreiswahlausschüsse anschließend über die Zulässigkeit der Bewerber zur Wahl entscheiden. In zwei Fällen ist nun schon publik geworden, dass die jeweilige kommunale Wahlleitung um Hinweise der Kommunalaufsicht gebeten hat: Im Kreis Lüneburg werden Erkundigungen über den AfD-Vize und Landtagsabgeordneten Stephan Bothe eingeholt, der Landrat von Lüneburg werden will, in der Stadt Hannover über die Landtagsabgeordnete Jessica Schülke, die für die AfD als Oberbürgermeisterkandidatin in Hannover antreten will.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #127.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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