
Das Prinzip gilt schon seit langer Zeit, doch nun ist es noch einmal besonders von Innenministerin Daniela Behrens hervorgehoben worden: Jeder Bewerber, der für das Amt eines Landrats, Oberbürgermeisters oder Bürgermeisters antritt, muss treu zur „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ (fdGO) stehen. Die Aufgabe, darauf zu achten, wird jetzt ausdrücklich den „kommunalen Wahlausschüssen“ [...]


