Darum geht es: Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags (GBD) hat gestern in seltener Schärfe den Gesetzentwurf zum Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) kritisiert. Dazu ein Kommentar von Klaus Wallbaum:
In der rot-grünen Lesart ist das, was sich gestern im Innenausschuss des Landtags abgespielt hat, ein Betriebsunfall gewesen: Da der Gesetzentwurf zum Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) von drei Landtagsfraktionen geschrieben wurde, SPD, Grünen und FDP, hätten sich vermutlich Fehler eingeschlichen. Kein Fraktionsapparat könne eben so effektiv arbeiten wie ein personalstarkes Ministerium – aber das Innenministerium habe sich ja aus der Vorbereitung dieser Initiative herausgehalten. Man müsse, so die Argumentation, bei Parlamentsanträgen eben mehr Milde walten lassen als bei Gesetzentwürfen von der Regierung, an denen ganze Stäbe gewerkelt haben. Arme Landtagsfraktionen, möchte man meinen.
Bei näherer Betrachtung ist das Mitleid mit den Fraktionen gar nicht mehr angebracht. Erstens: Die Anhörung zu den ersten Gesetzesplänen liegt schon Monate zurück. Es wäre Zeit genug gewesen, einen juristisch einwandfreien Vorschlag auf den Tisch zu legen. Zweitens: Es hätte übrigens auch genügend Gelegenheiten zu einem Meinungsaustausch zwischen den Abgeordneten und den Fachleuten des Innenministeriums gegeben. Es wäre neu, dass bei der Ausformulierung von Fraktionsinitiativen nicht auch das Expertenwissen aus der Landesregierung einfließen kann, wenn auch informell und über Umwege. Hier drängt sich eher der Eindruck auf, dass dem Innenministerium die Zielrichtung des Antrags womöglich gar nicht passte. Drittens: Dass die Reform des Zweckverbandes just im Januar auf den Tisch kommt, ein knappes Jahr vor der Landtagswahl, drückt eine gewisse Ungeduld bei den Antragstellern aus. Sie wollen unbedingt noch in dieser Wahlperiode Fakten schaffen. Was geschieht, wenn man so etwas ohne gründliche Vorbereitung anfertigt, zeigte sich gestern. Ein handwerklich schlechter Entwurf liegt auf dem Tisch, und das spricht nicht für die drei antragstellenden Fraktionen, es blamiert sie vielmehr.
Dabei sollte man von dem Versprechen, jetzt nach den Hinweisen der Landtagsjuristen rasch eine überarbeitete Fassung vorzulegen, nicht allzu viel erwarten. Die Kritik des GBD ist vielleicht gar nicht dem Unvermögen der Autoren des Entwurfs geschuldet, sondern der Realitätsferne des dem Gesetzentwurf zugrundeliegenden Modells: Der Zweckverband soll gestärkt werden und dazu eine direkt gewählte Verbandsversammlung erhalten. Gleichzeitig soll er, anders als heute, in vielen Bereichen Pläne und Konzepte entwickeln können – und zwar in Feldern, für die die Kreise und Städte zuständig sind und dies auch bleiben sollen. Eine derartige Konstruktion führt zwangsläufig zu Streitigkeiten und Eifersüchteleien. Was ist, wenn der Zweckverband etwas planen will, die Kommunen sich aber weigern? Oder wenn die Hälfte der Kommunen zustimmt, die andere sich aber dem Vorhaben verschließt? Was geschieht, wenn die Mitglieder der Verbandsversammlung wegen ihres Mandats vom Volk darauf pochen, unbedingt auch gestalten zu wollen – und die Kommunen sich das, ebenfalls mit Hinweis auf ihre Wahl vom Volk, verbitten? Wie man es dreht und wendet, das Modell bleibt unausgegoren. Wenn der ZGB seine Dienste lediglich nur anbieten und gegenüber den Kommunen nicht auch durchsetzen kann, kann man sich die Reform gleich sparen. Wenn er aber doch mehr Macht bekommen soll, sind hergebrachte kommunale Rechte berührt. Das aber wollen SPD und Grüne auf keinen Fall, betonen sie.
Aus diesem Teufelskreis kommt man nicht mehr heil heraus. Deshalb wäre es wohl am besten, von diesem Vorhaben ganz die Finger zu lassen.
Mail an den Autor dieses KommentarsDieser Artikel erschien in Ausgabe #12.