„Man geht nicht ins Rathaus, um sich zu beschweren“, sagt Christine Müller, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Göttingen. Für viele Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, sei die Schwelle viel zu hoch. Deswegen wird am heutigen 1. Dezember in Göttingen ein „Netzwerk Antidiskriminierung“ gegründet, in dem die Stadt, der Landkreis und zivilgesellschaftliche Organisationen partnerschaftlich zusammenarbeiten sollen.

Die Idee des „Modells Göttingen“ ist: Während die kommunalen Gleichstellungsstellen auf struktureller Ebene gegen Diskriminierung vorgehen, übernimmt eine zivilgesellschaftliche Stelle die psychosoziale und juristische Beratung sowie das Monitoring. Hier werden Beschwerden gesammelt und ausgewertet. „Diese Stelle kann der Politik aufzeigen, wo die Strukturen sich ändern müssen“, erklärt Christine Müller im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick. Da die Beratungsstelle unabhängig von Stadt und Landkreis ist, soll sie im schlimmsten Fall auch gegen die Kommune klagen können. Der Bund übernimmt über ein spezielles Förderprogramm 90 Prozent der Kosten. Die Beratungsstelle soll intersektional arbeiten, also mehrere Dimensionen von Benachteiligung berücksichtigen. So kann eine Person zum Beispiel gleichzeitig wegen ihres Geschlechts, ihrer Herkunft und ihrer Religion diskriminiert werden.
In der Steuerungsgruppe arbeiten seit August dieses Jahres Initiativen und Vereine zusammen, die die Breite der Gesellschaft abdecken. „Neben den sechs Merkmalen von Diskriminierung, die das Allgemeine Gleichstellungsgesetz nennt – ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Identität – haben wir im ,Modell Göttingen‘ noch zwei weitere Dimensionen hinzugenommen“, sagt die Gleichstellungsbeauftragte: Vertreten sind auch Lobby-Initiativen für Menschen, die Fürsorge-Arbeit leisten wie das Bündnis für Alleinerziehende, und für Menschen, die wegen ihres sozialen Status Ausgrenzung erleben, wie die Schuldnerberatung.
Das Auftakttreffen am 1. Dezember ist offen für weitere zivilgesellschaftliche Gruppen, „für alle, die sich aktiv gegen Diskriminierung engagieren“, erklärt Müller. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung ist vorgesehen, ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz für Niedersachsen zu verabschieden. Die Grünen wollen dieses Projekt jetzt vorantreiben. Damit sollen Bürger vor Diskriminierung durch Bedienstete des Landes und der Kommunen geschützt werden, etwa durch die Polizei, in der Schule oder in Behörden. Ein Herzstück eines solchen Gesetzes ist die flächendeckende Einrichtung von Beratungsstellen. Lobbyvertreter haben bereits signalisiert, dass es den Betroffenen vor allem um Sichtbarkeit und Anerkennung ihrer Erfahrungen geht. „Wenn ein solches Gesetz kommen sollte, braucht man die Infrastruktur, um es anzuwenden“, sagt Christine Müller. In Göttingen sei man darauf vorbereitet.



