Am Sonnabendnachmittag erst wurde die Einladung verschickt, am Montagvormittag dann trafen sie sich schon zur Vertragsunterzeichnung. Die Landesregierung und die drei Kommunalverbände schließen einen „Pakt für Investitionen“ – und dieser Vertrag enthält vor allem Wohltaten für die Gemeinden, Städte und Kreise. Ministerpräsident Stephan Weil verpflichtet sich, 600 Millionen Euro aus den erwarteten Mehreinnahmen des Landes im Haushaltsjahr 2024 für die Kommunen abzuzweigen. Dieses Geld soll dann „für Investitionen“ verwendet werden – und zwar nicht für „zusätzliche“, für „zweckgebundene“ oder für solche, die an Gegenfinanzierungen geknüpft sind. Bei den Möglichkeiten der Verwendung sollen die Empfänger weitgehenden Spielraum bekommen. Wie genau das Geld verteilt wird, ob nach Einwohnern, nach Sozialausgaben oder anderen Kriterien, soll noch zwischen der Landesregierung und den drei Verbänden – Niedersächsischer Städtetag (NST), Niedersächsischer Landkreistag (NLT) und Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund (NSGB) – vereinbart werden. Förderfähig sollen Vorhaben sein, die frühestens am 1. Januar 2025 gestartet worden sind.

Der Pakt mit dem Weil: NLT-Präsident Marco Prietz (von links), NSGB-Präsident Marco Trips, NST-Präsident Jürgen Krogmann, Ministerpräsident Stephan Weil, Finanzminister Gerald Heere und Innenministerin Daniela Behrens. | Foto: Wallbaum

Das Vorgehen ist merkwürdig in zweierlei Hinsicht. Zum einen setzt die Landesregierung ein Zeichen, bevor die Koalitionäre in Berlin ein Konzept für das 500-Milliarden-Investitionsprogramm entwickelt haben. Weil sagte, noch vor Ende Juni werde man dazu noch klären, inwieweit die Kommunen an Geld, das der Bund dem Land überweist, partizipieren können. Durchaus vorstellbar ist vermutlich, dass es hier Überschneidungen geben kann zwischen dem „Pakt für Investitionen“ und dem bevorstehenden Bundesprogramm. Zum anderen verteilt die Landesregierung jetzt Geld aus dem Jahresüberschuss 2024, obwohl dieser formell erst im April oder Mai feststehen wird. Bisher war es stets Übung der Landesregierung, alle Anfragen zu einem möglichen Jahresüberschuss zu vertrösten – da ein formelles Aufrechnen von Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Jahres noch ausstehe. Diesmal ist es anders. Finanzminister Gerald Heere sagte, man könne jetzt schon einen Überschuss im Umfang von bis zu 1,5 Milliarden Euro annehmen, die „finale Zahl“ werde es aber trotzdem erst im April geben.

Im „Pakt für Investitionen“ gibt es außerdem noch einige Sonderregeln:

  • Verwaltungsreform: Wie Vorschriften nach dem Motto „einfacher, schneller, günstiger“ umgestaltet werden, wollen Landesregierung und Kommunalverbände künftig gemeinsam verabreden, betonte Weil. Man werde „Experimentierklauseln“ in Fachgesetzen verankern und „Praxischecks“ bei Gesetzentwürfen anwenden. Auf Nachfrage sagte der Ministerpräsident, man werde den von den Kommunalverbänden heftig kritisierten Entwurf für das „Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz“ (NGG) erneut im Kabinett überarbeiten – „und dann sehen, was von den Einwänden übrig bleibt“. Das NGG soll Frauen stärker in Führungspositionen der Verwaltung von Land, Kommunen und Kommunalbetrieben verankern.
  • Veterinärverwaltung: Das Land zahlt den Landkreisen einmalig 40 Millionen Euro, um die gewachsenen Ausgaben bei der Veterinärverwaltung zu decken. Das gilt für die Jahre 2025 bis 2028. Auf weitere Belastungen des Landes für diesen Verwaltungszweig wolle man verzichten, betonte Weil. Wegen des Streits in dieser Sache hatte der NLT die Mitarbeit in Facharbeitsgruppen zu diesem Thema eingestellt.
  • Mehr Geld für Kommunen? Nach Einschätzung von Weil besteht derzeit keine Notwendigkeit, die Summe des Landes für den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) zu erhöhen. „Das allein gibt aber noch keine Veranlassung, nicht über dieses Thema zu sprechen – sofern die Kommunen darüber sprechen wollen“, fügte er hinzu.