Es konnte nicht abgeschätzt werden, wie viele Betriebe durch die Dürre in eine existenzbedrohliche Lage geraten könnten.
Ursprünglich sollten Landwirte, die durch die Dürre in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet sind, die Hälfte ihrer Schäden als Billigkeitsleistung vom Staat ersetzt bekommen. Bei der Berechnung der Dürrehilfe ist man davon ausgegangen, dass im Schnitt Schäden von etwa 40.000 Euro entstanden sind. Der durchschnittliche Hof würde daher 20.000 Euro aus dem Hilfsfond bekommen. Weil sich nach Angaben des Ministeriums aber erst nach Abschluss des laufenden Wirtschaftsjahres sagen lasse, welche Höfe in welchem Maße durch die Dürre tatsächlich existenzgefährdet sind, sollten die von der Landwirtschaftskammer als bedürftig eingestuften Landwirte vorab 70 Prozent der Finanzhilfe als Abschlag überwiesen bekommen. Durch den Andrang auf den Hilfsfonds hat das Ministerium den Abschlag aber schon auf 40 Prozent heruntergestuft. Für den Durchschnittslandwirt würde das eine vorläufige Zahlung von 8000 Euro statt 14.000 Euro bedeuten.
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Der Dürrehilfetopf setzt sich zu gleichen Teilen aus Geld des Bundes und der einzelnen Länder zusammen. Insgesamt 170 Millionen Euro hat der Bund dafür zur Verfügung gestellt. Nun zeichnet sich ab, dass viele Bundesländer das ihnen zur Verfügung gestellte Bundesgeld nicht aufbrauchen werden. Niedersachsen hofft nun darauf, dass dieses Geld unter den Ländern verteilt wird, in denen die Hilfe nicht reicht. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte zwar im Herbst durchblicken lassen, dass es zu Nachzahlungen bereit ist, allerdings nur über eine Umverteilung, nicht durch eine Aufstockung der Gesamthöhe der Finanzhilfe. „Deshalb müssen sich Bundesagrarministerium und Bundesfinanzministerium erst einmal darüber einigen, ob das übrige Geld, das ja wieder in die Kasse des Bundes zurückfließt, erneut für die Dürrehilfe bereitgestellt wird. Und wenn ja, nach welchem Schlüssel es auf die bedürftigen Länder verteilt wird“, sagt Hildebrandt.