Oliver Junk, ehemaliger Oberbürgermeister von Goslar (2011 bis 2021), hat am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig einen Erfolg errungen. Der CDU-Politiker, der jetzt als Hochschullehrer arbeitet, hatte gegen ein im September 2021 vom Innenministerium gegen ihn eingeleitetes Disziplinarverfahren geklagt. Das Verwaltungsgericht Braunschweig gab der Klage im Wesentlichen statt, wie Sprecherin Lena Rühling gegenüber dem Politikjournal Rundblick erklärte.

Oliver Junk | Foto: privat

Das damals von Minister Boris Pistorius (SPD) geführte Innenministerium hatte neun Tage vor der OB-Stichwahl, in der Junk als Amtsinhaber gegen die SPD-Bewerberin Urte Schwerdtner antrat, das Verfahren eingeleitet. Die Lokalzeitung hatte seinerzeit groß über den Fall berichtet. Wie das Gericht am 18. Januar 2024 urteilte, hätte das Innenministerium dies nicht tun dürfen, denn der in Rede stehende Hauptvorwurf, Junk habe 2016 in einem Grundstücksgeschäft nicht alle nötigen Unterlagen seinem Rat vorgelegt, sei 2021 längst verjährt gewesen.

„In solchen Pflichtverletzungen, wie sie ihm vorgehalten wurden, hätte schon nach zwei Jahren kein Disziplinarverfahren mehr eingeleitet werden dürfen“, sagte Rühling. Das Innenministerium hätte jetzt noch die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung in Berufung zu gehen und vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zu ziehen. Brisant ist der Vorgang deshalb, weil aus CDU-Kreisen der Vorwurf gegen Pistorius und seinen Staatssekretär Stephan Manke erhoben wurde, sie hätten mit dem Disziplinarverfahren versucht, auf den OB-Wahlkampf in Goslar zugunsten ihrer Kandidatin Schwerdtner Einfluss zu nehmen. Die jetzt gerichtlich belegte Fragwürdigkeit des Disziplinarverfahrens untermauert diesen Verdacht.