Lesen Sie auch: Digitaler Unterricht bleibt noch Zukunftsmusik Försterling: Home-Schooling sollte in die Leistungsbewertung einfließen dürfen
Derzeit werde intensiv daran gearbeitet, dass genügend Lehrmaterial für alle Schulformen, -fächer und Jahrgangsstufen bereitstehen kann. Die Bildungscloud biete den Vorteil, dass dort nicht nur Lehrinhalte, Daten und Aufgaben vorgehalten werden können, sondern auch eine Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern ermöglicht werde. Dazu sollten zunächst die einfach zu bedienenden Funktionen dieses Systems schnell verfügbar gemacht werden. https://www.youtube.com/watch?v=Fg7fMlPas8s&t=19s Tonne fügte hinzu, dass seine bisherige Aussage, während der Corona-bedingten Schulschließung sollten keine Hausaufgaben, die Lehrer an die Schüler übermittelt haben, in die Bewertung und Benotung einfließen, für die Zukunft geändert werde. Die Haltung von Tonne war so begründet worden, dass die Voraussetzungen – auch technisch – nicht in allen Schulen und bei allen Schülern gleichwertig gegeben sind. Tonne betonte jetzt aber, dass die Situation anders sei, falls die Schulschließungen über den 15. April hinausgehen sollten und der Unterricht in neuer Form fortgesetzt werden müsse. Dann werde man nicht umhin kommen, den Schülern für ihre Zeit zuhause doch verbindliche Aufgaben aufzutragen. Es werde dann auch nötig sein, „Lernangebote auch digital zur Verfügung zu stellen und sie beim häuslichen Lernen bestmöglich durch die Lehrkräfte zu unterstützen“.
Tonne hat Plan für längere Schulschließungen
Im Landtag wurde Tonne mit Fragen gelöchert, wie sich die Situation verändern wird, falls die Corona-Krise eine Schließung von Schulen für längere Zeit erforderlich mache. Der Minister erklärte zunächst, dass es einen Plan für den Fall gebe, dass die Schulen länger geschlossen sein werden, etwa bis Ende Mai. In diesem Fall seien die ersten sieben Wochen Unterricht in diesem Schulhalbjahr (seit Ende Januar) und die letzten sechs Wochen von Ende Mai bis zu den Sommerferien ausreichend für eine Benotung. Sollte aber die Schule bis zu den Sommerferien nicht wieder beginnen, würden die Noten des ersten Schulhalbjahres auf das Endzeugnis des Schuljahres übertragen. https://www.youtube.com/watch?v=Jo2mlgWvhdo&t=14s Besondere Bestimmungen gibt es für die Abiturprüfung. Eigentlich sollten nach bisherigem Plan am 20. April die Prüfungen losgehen, und Tonne sieht bisher auch noch keinen Anlass, davon abzuweichen. Man werde, falls das so sei, zwingend die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts berücksichtigen – also genügend Abstand zwischen den Schülern und regelmäßige Belüftung der Räume. Niedersachsen setze aber auf ein möglichst gleiches Vorgehen aller Bundesländer, man sei auf der Ebene der Kultusministerkonferenz im Kontakt.Abi-Zeugnisse müssen bis zum 9. Juli überreicht werden
Nötig sei, dass bis 9. Juli die Abiturzeugnisse überreicht werden, damit diese als Basis für die Bewerbung für einen Studienplatz dienen können, denn dort endet die Bewerbungsfrist bisher am 15. Juli. Tonne hat schon neue mögliche Prüfungstermine definiert – 8. Juni Deutsch, 10. Juni Englisch und 12. Juni Mathematik. Dies sei aber nur machbar, wenn spätestens am 25. Mai der Schulunterricht wieder weitergehe. Falls aber auch das nicht möglich sei, könnten die Abiturnoten gebildet werden aus den Noten der zurückliegenden vier Schulhalbjahre.