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Was keine Lösung wäre, fügt die Vertreterin der evangelischen Kirche hinzu: „Es wird nicht funktionieren, dass wir in einem Kirchenraum, der für 48 Menschen Platz bietet, dann auf irgendeine Weise 60 Leute unterbringen.“ Im Vordergrund stehe nämlich die Vermeidung von zu engen Kontakten, damit das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus möglichst gering gehalten wird. Diese Haltung der Konföderation der evangelischen Kirchen in Niedersachsen, grundsätzlich dem Kurs der Bundes- und Landesregierung in der Bekämpfung der Pandemie zu folgen, drücke sich auch noch in einem anderen Punkt aus. Gegen die bisherigen Gottesdienstverbote hatten nicht die evangelischen und katholischen Kirchen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, sondern eine muslimische Gemeinde, die den Ramadan begehen wollte und dies nach der Verfügung nicht durfte. Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche der Klage stattgegeben. Gäfgen-Track sagt, dass auch die christlichen Kirchen schon lange gewusst hätten, auf welch wackeligem Boden das bisherige Verbot der Gottesdienste in Niedersachsen stehe: „Wir haben aber bewusst auf eine Klage verzichtet, weil wir uns als Teil der Zivilgesellschaft sehen und die Einschränkungen der Kontakte aus Gründen des Infektionsschutzes für wichtig ansehen.“ In einem anderen Punkt würden sich die Kirchen stark engagieren, nämlich in der Seelsorge für die Krankenhäuser und die Altenheime – da es enorm wichtig sei, dass die alten Menschen nicht ihrer Einsamkeit überlassen bleiben.