Der DGB ist Vorreiter, SPD und Grüne wollen ihm folgen: In Niedersachsen, so lautet der Plan, könnte ein „Investitionsfonds“ gegründet werden. Mit einer Milliarde, die man aus dem Landeshaushalt abzweigt, könnte die Basis einer Gesellschaft geschaffen werden, die ihrerseits Kredite im zehnfachen Umfang aufnimmt – und den Investitionsstau in Schulen, Universitäten und Krankenhäuser beseitigt. Auch der Wohnungsbau könnte so organisiert werden. Aber wie soll das funktionieren? Johannes Grabbe, Leiter der volkswirtschaftlichen Abteilung beim DGB Niedersachsen, äußert sich dazu im Rundblick-Interview.

Rundblick: Sie wollten einen stattlichen Betrag aus dem Landeshaushalt abzweigen und dies dann zur Basis für ihren „Niedersachsen-Fonds“ nehmen. Finanzminister Reinhold Hilbers lehnt das ab und spricht von einer Umgehung der Schuldenbremse. Hat er Recht?
Grabbe: Nein. Wir haben unser Konzept so formuliert, dass die jeweiligen Investitionen sich lohnen und Kapitalrückflüsse vorgesehen sind. Zum Beispiel bei einer möglichen Landeswohnungsgesellschaft, die auf diesem Weg gebildet und mit der N-Bank verknüpft werden könnte. Vorgesehen ist, dass die N-Bank am Kapitalmarkt Kredite aufnimmt, diese von der neuen Gesellschaft für neue Wohnungen ausgegeben werden. Dagegen stehen dann Einnahmen der Wohnungsbaugesellschaft, die dann wiederum für die Zins- und Tilgungszahlungen verwendet werden müssen – etwa Mieten. Ähnlich kann es bei einer Landesgesellschaft für die Bildungs-Infrastruktur laufen. Damit treffen wir rechtliche Vorkehrungen für die Verträglichkeit mit der Schuldenbremse, wie sie in unserer Landesverfassung festgeschrieben wurde.
Rundblick: Wie sehen diese Vorkehrungen konkret aus?
Grabbe: Drei Bedingungen sind Teil unserer Konzeption. Erstens müssen eigenständige, klar umrissene Aufgaben mit dem landeseigenen Fonds verknüpft sein. Das kann der Hochschulbau sein, der Wohnungsbau – oder auch die Finanzierung von Krankenhausbauten. Ein allgemeiner Zweck, der zu Ausgaben für alle möglichen Projekte berechtigen würde, also ein Freifahrtschein für Ausgaben wäre, ist damit ausgeschlossen. Zweitens muss Geld gemäß transparenter Tilgungspläne zurückfließen, die Ausgaben dürfen sich nicht nur in eine Richtung entwickeln. Und drittens muss der landeseigene Investitionsfonds rechtlich selbstständig sein und an ein klares Regelwerk gebunden sein, darf also nicht als verlängerter Arm der Landespolitik zur Geldbeschaffung missbraucht. In dem Modell, das der DGB entwickelt hat, ist all das berücksichtigt.
Rundblick: Wie steht es mit der rechtlichen Vereinbarkeit mit Blick auf den EU-Fiskalpakt, der alle EU-Mitgliedsstaaten zu strenger Haushaltsdisziplin verpflichtet?
Grabbe: Wir interpretieren das so, dass Investitionen beispielsweise für Wohnungsbau eindeutig dem Sektor Markt zugeordnet werden müssen – also auch von privaten Investoren geleistet werden könnten. Dann ist eine höhere Ausgabe aus unserer Sicht unproblematisch bei der Zuordnung der Ausgaben im Fiskalpakt.
"Der Reiz unseres Modells besteht darin, dass es vereinbar ist mit den rechtlichen Vorgaben in den Verfassungen und damit wichtige Zukunftsinvestitionen sofort ausgeweitet werden können."
Rundblick: Wenn Sie nun meinen, das alles sei mit den geltenden Regeln der Schuldenbremse auf EU-Ebene, im Grundgesetz und in der Landesverfassung vereinbar – warum hört man dann von Anhängern des Investitionsfonds immer öfter die Rufe, die Schuldenbremse müsse wieder verändert werden?
Grabbe: Auch der DGB hat in den Anhörungen vor der Gesetzgebung zur Schuldenbremse gewarnt. Doch sie ist Realität, auch in der Landesverfassung, und zu einer Aufhebung wäre eine Zweidrittelmehrheit des Landtags nötig – auf Bundesebene eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Das sind sehr hohe Hürden. Wir können vermutlich nicht auf eine anspruchsvolle Rechtsänderung warten, auch wenn sie aus unserer Sicht notwendig und sinnvoll ist. Der Reiz unseres Modells besteht darin, dass es vereinbar ist mit den rechtlichen Vorgaben in den Verfassungen und damit wichtige Zukunftsinvestitionen sofort ausgeweitet werden können.

Rundblick: Was macht sie optimistisch, dass sich nach der Landtagswahl auch eine breite Mehrheit im Landtag dafür aussprechen könnte?
Grabbe: Wenn man sich die Situation in Deutschland anschaut, fällt auf, dass es sich hier nicht um eine Glaubensfrage oder eine ideologische Frage handelt, sondern um eine sehr pragmatische: Soll der Staat die günstigen Bedingungen der Kreditaufnahme nutzen, um den enormen Investitionsrückstand in vielen Bereichen jetzt entschlossen anzugehen? In anderen Ländern geschieht hier schon viel mehr als in Niedersachsen. Die Förderbank in Nordrhein-Westfalen, regiert von CDU und FDP, ist sehr viel breiter aufgestellt als die N-Bank in Niedersachsen. In Bayern baut die Staatsregierung, geführt von CSU und Freien Wählern, ein Modell zur Reaktivierung des staatlichen Wohnungsbaus ein. Die Gesellschaft heißt „Bayernheim“ und wurde mit einem Stammkapital von 50 Millionen Euro gegründet. In Berlin läuft bereits der Schulbau über einen Fonds, ähnlich wie wir ihn vorschlagen. Überall in Deutschland spürt man schon diese Veränderungen. Sicher können diese Modelle aus anderen Ländern nicht eins zu eins auf Niedersachsen übertragen werden. Aber es zeigt sich: In vielen Orten wird bereits darüber nachgedacht, die historisch niedrigen Zinsen für verstärkte staatliche Investitionen zu nutzen. Da sollte unser Bundesland nicht abseits stehen. Am Ende brauchen wir Antworten darauf, wie wir die dringend notwendigen Investitionen in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung, Wohnungsbau, Verkehrsinfrastruktur etc. stemmen wollen. Es gleicht der Zauberei, wenn manche Parteien Investitionen hochfahren wollen und gleichzeitig sowohl Kreditaufnahmen als auch Steuererhöhungen ausschließen oder sogar Steuersenkungen in ihr Wahlprogramm schreiben. Hier geht die Rechnung nicht auf.


