28. Okt. 2020 · 
Wirtschaft

Der Teil-Lockdown beginnt am Montag

„Die Lage ist wieder sehr ernst“, so steht es im Beschluss von Bund und Ländern, ein Ergebnis der heutigen Konferenz von Kanzlerin und Ministerpräsidenten. Deshalb kommt ab Montag, den 2. November ein Teil-Lockdown, der bis zum Ende des Monats dauern soll. Kanzlerin Angela Merkel Kanzlerin Merkel hält eine "nationale Kraftanstrengung" für nötig. [caption id="attachment_49292" align="alignnone" width="780"] Nicht nur Gaststätten müssen ab Montag wieder schließen - Foto: MB.[/caption] Man sei bei der Auslastung der Intensivbetten bei über zehn Prozent. „Es ist nichts Abstraktes mehr“, sagte Michael Müller, Regierender Bürgermeister in Berlin, am Abend nach der Videokonferenz. In dem Beschluss heißt es, „zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage" sei es erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken.
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Bund und Länder haben vereinbart, dass ab Montag wieder unter anderem Theater, Opern, Messen, Kinos, Freizeitparks sowie Schwimmbäder, Saunen und Fitnessstudios  schließen müssen. Die Bürger werden dazu aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Im Hotel darf man nur noch übernachten, wenn es notwendig ist und es sich nicht um einen touristischen Besuch handelt.

Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet

Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen müssen wieder schließen. Profisportveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden. Schulen und Kindergärten bleiben ebenso geöffnet wie der Groß- und Einzelhandel. Warteschlangen seien zu vermeiden, heißt es. In den Geschäften soll sich nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. https://www.youtube.com/watch?v=APk9sdFvOXY Die betroffenen Unternehmen soll es zur Entschädigung eine außerordentliche Wirtschaftshilfe bekommen. „Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter“, heißt es in dem Beschluss. Die Finanzhilfe soll insgesamt ein Volumen von bis zu 10 Milliarden Euro haben. Zugleich sollen die Kontrollen flächendeckend verstärkt werden, im Beschluss ist von „verdachtsunabhängigen Kontrollen“ die Rede. Die Unternehmen werden aufgefordert, das Arbeiten von zuhause aus zu ermöglichen, wo es immer es umsetzbar ist. https://twitter.com/NdsLandesReg/status/1321384589798055938 Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil will heute Abend in einer Pressekonferenz über das weitere Vorgehen im Land informieren.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

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