8. Juli 2021
Finanzen

Der Landtag formt mit der Grundsteuer erstmals eigenes Steuermodell

Die Mehrheiten sind gesichert, die Koalition steht geschlossen: Am Mittwoch hat eine Mehrheit von SPD und CDU im Landtag die Neuregelung der Grundsteuer von 2025 an beschlossen. Damit wird für landesweit 3,6 Millionen Grundstücke eine Neubewertung nötig – und die Kommunen sollen wie bisher die Chance haben, eine Summe von landesweit jährlich rund 1,4 Milliarden Euro über diesen Weg einzunehmen. Historisch ist das deshalb, weil das Steuergestaltungsrecht der Länder ausgesprochen klein ist – und eine der wenigen Rechte in diesem Zusammenhang jetzt erstmals im niedersächsischen Landtag genutzt wurden. Es gilt mit dem Grundsteuergesetz verknüpft aber die Ansage der Regierung, in den Rathäusern solle der Systemwechsel nicht für heimliche Steuererhöhungen durch die Hintertür genutzt werden. Niedersachsen legt sich dabei zunächst auf ein sogenanntes „Flächen-Lage-Modell“ fest. Das funktioniert im Wesentlichen so, dass maßgeblich für die Steuerhöhe die Größe des Grundstücks und der Grad seiner Bebauung sein soll, also seine Ausnutzung. Auch auf die Art der Nutzung der Gebäude kommt es an. Die Kommunen werden wie bisher ein Hebesatzrecht haben – sie behalten also die Möglichkeit, über eigene Regeln die Belastung für die Grundeigentümer zu erhöhen oder abzumildern.

    Vor der Schlussabstimmung wurde noch einmal eine verfassungsrechtliche Debatte geführt, angestoßen vor allem vom Grünen-Finanzpolitiker Stefan Wenzel. Zunächst hatten Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) und die Haushaltspolitiker Frauke Heiligenstadt (SPD) und Ulf Thiele (CDU) betont, warum Niedersachsen den im Bundesgesetz vorgesehenen Sonderweg nutzt und eine Länder-Öffnungsklausel beansprucht – ebenso wie Hamburg, Hessen und Baden-Württemberg. Das Bundesmodell, das im Haus von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) entworfen wurde, sieht eine Wertberechnung für jedes einzelne Grundstück vor. Das bedeutet einen enormen Verwaltungsaufwand in den Finanzämtern, der alle sieben Jahre wiederholt werden muss, da in diesem Zeitabstand eine Überprüfung nötig wird. Dazu meinte Wenzel nun, dass die Wert-Ermittlung der Grundstücke juristisch toleriert werde, das Bundesverfassungsgericht habe diesen Weg als möglich erteilt. Die Scholz-Variante sei also sicher. Der Grünen-Politiker bezweifelt aber, ob auch das an der Nutzung und nicht am Wert orientierte Niedersachsen-Modell einer verfassungsrechtlichen Überprüfung Stand halten kann. Denn für die Nutzung gebe es bereits eine kommunale Zahlungspflicht für Eigentümer und Mieter, nämlich die Gebührenerhebung etwa für Abfall, Abwasser, Busfahrten oder Bibliotheken. „Nun besteht die Gefahr einer Doppelbesteuerung“, betonte Wenzel. Vehement widersprachen Heiligenstadt und Thiele: Nur ein Teil der kommunalen Dienstleistungen werde über Gebühreneinnahmen abgedeckt, hier gehe es um den größeren Teil der Ausgaben, für den das nicht gelte. Außerdem habe das Niedersachsen-Modell auch einen Bezug zum Grundstückswert, wenn auch nur in Form einer Gewichtung innerhalb eines Gemeindegebietes. Zwischen sehr guten, mittleren und weniger guten Lagen soll hier anhand der Bodenrichtwerte differenziert werden. Da auch nach der Nutzung abgestuft wird, sollten zudem Sozialwohnungen weniger belastet werden.

Wenn Sie ein einfaches Modell haben wollten, warum wählen Sie nicht ein Wertmodell und nehmen nur die Bodenrichtwerte als Maßstab?

    Aber wird das jetzt beschlossene Gesetz, mit dem das Land Neuland betritt, einen Test vor einem Verfassungsgericht bestehen können? Finanzminister Reinhold Hilbers sagte, die Bundesverfassungsrichter hätten in ihrem Urteil Bund und Ländern freien Raum gelassen, entweder ein Wert- oder ein Äquivalenzmodell zu nutzen. Man müsse einen einmal eingeschlagenen Weg nur konsequent durchhalten. „Wir sind rechtlich auf einer sicheren Seite.“ Wenzel widersprach und betonte: „Wenn Sie ein einfaches Modell haben wollten, warum wählen Sie nicht ein Wertmodell und nehmen nur die Bodenrichtwerte als Maßstab?“ Diese Variante würde lediglich die Fläche besteuern, also nur an der Flächengröße ansetzen und nicht an der Bebauung der Grundstücke. Baden-Württemberg peilt diese Lösung an, alle anderen Länder indes wollen es nicht, sie wollen auch die Bebauung einbeziehen. Ein solches reines Flächenmodell, das Wenzel als denkbare Variante ansieht, hatte auch der FDP-Finanzexperte Christian Grascha vorgeschlagen. „Das wäre noch weniger bürokratisch als das nun von der Landesregierung vorgetragene Modell“, betonte Grascha. Die breite Mehrheit der Großen Koalition allerdings folgte dem Flächen-Lage-Modell. Die nötigen Grundlagen dafür sollen nun von den Finanzämtern erarbeitet und den Kommunen zugeleitet werden.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #127.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter