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Zur politischen Kultur, wie wir sie pflegen, gehört der Respekt vor der dem privaten Rückzugsraum jedes Teilnehmers der Debatte oder auch jedes Vertreters der Staatsgewalt.
Nein, denn das Problem, das mit den Vorgängen am Wochenende deutlich wurde, sitzt wesentlich tiefer. Es lässt sich beschreiben auf der einen Seite mit zunehmender Respektlosigkeit gegenüber allen Ordnungshütern, ob es nun Polizisten, Feuerwehrleute oder Rettungssanitäter sind. Das ist der eine, höchst beunruhigende Trend. Der zweite, nicht minder schwerwiegende besteht in einer Verschiebung des politischen Diskurses: Immer öfter fällt auf, dass Gruppierungen es sich herausnehmen, ihre Gegner öffentlich an den Pranger zu stellen und ihre Privatsphäre ganz bewusst zu verletzen.
Zur politischen Kultur, wie wir sie pflegen, gehört aber der Respekt vor der dem privaten Rückzugsraum jedes Teilnehmers der Debatte oder auch jedes Vertreters der Staatsgewalt. Wie ist es darum bestellt? Wenn der bei vielen hoch angesehene Satiriker Jan Böhmermann Listen von rechtsextremen und konservativen Publizisten zusammenstellt und sie – quasi als warnendes, abschreckendes Beispiel – veröffentlicht, geschieht jene Ausgrenzung, die einen offenen Dialog unmöglich macht. Von dort ist es nicht mehr weit bis zur persönlichen Diffamierung und Belästigung. Vor Jahren waren linksradikale Aktivisten stolz, eine AfD-Mitgliederliste samt Telefonnummern und Mailadressen erspäht zu haben. Sie wollten sie sogar veröffentlichen, ihre Gegner damit bloßstellen. Und sie meinten, im Interesse der guten Sache dies auch tun zu dürfen.
Auch Beispiele für Vergleichbares zu dem, was sich jetzt im Wendland ereignete, gibt es mehrere. 2015 organisierten Rechtsextreme im kleinen Ort Tröglitz bei Leipzig regelmäßige Aufmärsche vor das Wohnhaus des dortigen Bürgermeisters Markus Nierth, der sich zuvor für die Aufnahme von 40 Flüchtlingen eingesetzt hatte. Nierth spürte den Druck und wich aus, er trat irgendwann entnervt zurück. 2017 mietete das „Zentrum für politische Schönheit“ ein Grundstück in der Nachbarschaft des Wohnhauses von AfD-Rechtsaußen Björn Höcke im thüringischen Bornhagen und errichtete darauf ein Mahnmal, das an das Holocaust-Denkmal erinnern sollte. Gleichzeitig kündigten die Akteure an, sie würden Höcke „seit Monaten beobachten und Informationen sammeln“. Sie verklärten das seinerzeit als „Kunstaktion“, eine ähnliche Erklärung wie die vom „spontanen Straßenmusikkonzert“, die jetzt im Wendland zu hören war. Wo war die Empörung dieses Vorgehens vor Höckes Wohnhaus? War sie deshalb nur ganz vage zu vernehmen, weil Höcke kein Sympathieträger ist und selbst mit unvertretbaren Äußerungen einen politischen Diskurs unmöglich macht?
Allmählich wird es Zeit, über Möglichkeiten und Grenzen der öffentlichen Debatte zu reden. Gerade heute, am Tag des Grundgesetzes. Ein vertretbarer Konsens liegt nah: Was immer ich an meinem Gegner auszusetzen habe – ich achte seine Privatsphäre und achte ihn als Mensch, ich verzichte darauf, ihn an den Pranger zu stellen oder unter Druck zu setzen. Seine Meinung mag ich mit allen erlaubten Mitteln bekämpfen und verurteilen, seine persönliche Würde und seine Rechte aber muss ich respektieren. Das klingt eigentlich sehr einfach – und ist es derzeit für viele Menschen offenbar nicht.
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