Das Milliarden-Bußgeld von VW belastet Bund, Land und Kommunen mit 300 Millionen Euro
Der VW-Konzern hat einem Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig Folge geleistet und eine Milliarde Euro an das Land Niedersachsen überwiesen. Nach den Worten des Leiters der Steuerabteilung im Finanzministerium, Ernst Hüdepohl, beträgt die aus dem Bußgeld folgende Belastung für den Staat maximal 300 Millionen Euro. Die Rechnung, die der Abteilungsleiter gestern im Haushaltsausschuss vorstellte, geht so: Es könnte sein, dass VW die Ausgabe als Betriebsausgabe absetzt, dann fehlt dem Staat eine Einnahme aus der Körperschaftssteuer von 150 Millionen Euro. Diesen Betrag teilen sich Bund und Länder, von den 75 Millionen Euro für die Länder bleibt ein Zehntel (7,5 Millionen) bei Niedersachsen hängen. VW könnte außerdem an den deutschen Standorten darauf verzichten, Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt 140 Millionen Euro zu zahlen. Welche Standorte davon stärker und welche weniger betroffen sind, lässt sich laut Hüdepohl derzeit nicht sagen. Wolfsburg, Hannover, Salzgitter, Braunschweig und Emden kämen besonders in Betracht. Der 5,5-prozentige Solidaritätszuschlag könnte noch einmal 8 Millionen Euro an verminderter Steuerzahlung von VW nach sich ziehen. „Ob das aber so kommt, wissen wir vermutlich erst in einigen Jahren“, meint Hüdepohl. Denn bevor nicht die Betriebsprüfung des Finanzamtes, die im Abstand von mehreren Jahren tätig wird, die Steuerpraxis von VW untersucht habe, könne man nicht nachvollziehen, wie der Konzern steuerlich mit dem Bußgeld umgegangen ist. Stefan Wenzel (Grüne) gab noch zu bedenken, dass auch eine verminderten Dividendenzahlung von VW den Miteigentümer, das Land Niedersachsen, belasten könne.
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Der AfD-Finanzexperte Peer Lilienthal befürchtet, dass die Belastung für das Land größer als die offiziell geschätzten 7,5 Millionen Euro sein könnten. Das wäre der Fall, so Lilienthal, wenn VW das Bußgeld rückdatiert auf die Jahre, in denen der Konzern mit der Manipulation von Dieselfahrzeugen begonnen hat. Dann könne der Konzern das Geld mit Bezug auf diesen Zeitpunkt auch verzinsen. Hüdepohl teilt Lilienthals Befürchtung nicht, denn die Annahme eines „rückwirkenden Ereignisses“ sei bei dieser Bußgeldzahlung aus seiner Sicht nicht möglich und in der hier maßgeblichen Bestimmung der Abgabenordnung auch nicht vorgesehen. „Dies würde ja auch bedeuten, dass VW einräumen würde, schon im Jahr des Fehlverhaltens offiziell davon gewusst zu haben.“Dieser Artikel erschien in Ausgabe #140.