(rb) Hannover. Mit breiter Mehrheit hat der Landtag am Donnerstag dem Regierungsentwurf für ein „Gesetz über unterstützende Wohnformen“ zugestimmt, der das alte Heimgesetz abgelöst hat. Im Kern geht es darum, auch Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderungen und Demenzkranken Auswahlmöglichkeiten für alternative Wohn- und Betreuungsformen zu bieten. Die Trennung zwischen selbstbestimmten und nicht selbstbestimmten Wohnformen, die im alten Heimgesetz noch fest verankert war, hatte die angestrebte Öffnung zu Alternativen, etwa in Form von betreuten Wohngemeinschaften, für den genannten Personenkreis praktisch unmöglich gemacht. Künftig stehen in dem Landesgesetz die Tagespflege, Alten-Wohngemeinschaften, betreutes Wohnen und ambulant betreute oder selbstverwaltete Wohngemeinschaften etc. gleichberechtigt nebeneinander. Als eine der wichtigsten Regelungen gilt die Kooperationsmöglichkeit der Anbieter von Wohnraum und den Trägern der ambulanten Dienste; selbst die Vermietung und Betreuung für einen eng begrenzten Zeitraum aus einer Hand anzubieten, ist nun möglich. Allerdings haben die Bewohner/innen nach Ablauf dieser Frist die Option, sich einen anderen Pflegedienst zu suchen, wenn sie dies möchten. Für eine einjährige Gründungsphase gilt dies jedoch als wesentlicher Faktor, um das Entstehen neuer alternative Wohnformen voranzubringen, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt dazu im Landtag. Als weitere wesentliche Punkte nannte sie die Übertragung der für die ambulant betreuten Wohngemeinschaften entwickelten Grundsätze auf das betreute Wohnen; die für alternative Wohnformen Pflegebedürftiger geltenden Regelungen werden zudem auf alternative Wohnformen für Menschen mit Behinderungen übertragen. Rundt sieht darin auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in das Heimrecht. Schließlich gelten für Menschen mit demenzbedingten Funktionsstörungen künftig in ihrem Recht auf Leben in alternativen Wohnformen keinerlei Beschränkungen mehr. Die Ministerin verspricht sich von dem Regelwerk die Schaffung passgenau auf die Menschen zugeschnittener Wohnangebote, aber auch eine Arbeits- und Organisationserleichterung für die Gründung von Wohngemeinschaften, ein Aufwand, der bislang nur von den wenigsten habe geleistet werden können. Der Landtag hat zugleich mit großer Mehrheit einem rotgrünen Antrag zugestimmt, nach dem sozialhilfeberechtigte Pflegedürftige künftig nicht mehr gegen ihren Willen in Doppel- oder Mehrbettzimmern untergebracht werden sollen. Auch die Kommunen sollten dies bei ihre Aufgabenerfüllung berücksichtigen, meinte Rundt.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #73.