Darf sich die Klosterkammer Reformen verschließen?
Es ist schon eine Erfolgsgeschichte, an die an diesem Dienstag mit einem Festakt in der Marktkirche erinnert wird. Heute vor 200 Jahren hat der damalige Prinzregent, der spätere hannoversche König Georg IV., die Klosterkammer eingerichtet – zur Verwaltung des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds (AHK), in dem zahlreiche Klöster, Kirchen und Kunstgegenstände zusammengefasst waren und es bis heute noch sind. Dieser Schritt geschah just zu der Zeit, als 364 Kilometer entfernt im pfälzischen Trier der kleine Karl Marx gerade mal drei Tage alt war.
Marx beschrieb Jahrzehnte später die Umwälzungen des Kapitalismus, die Zusammenballung von Kapital, die Willkür und den Machttrieb der Kapitalisten, der Werte schaffen und noch schneller vernichten konnte. Der hannoversche Klosterfonds aber, der laut Verfügung aus der feudalen Zeit von 1818 den säkularisierten Kirchenbesitz hüten und pflegen sollte, blieb über die Jahrzehnten und Jahrhunderte von den Wirren der kapitalistischen Welt verschont. Denn er hatte einen Sonderstatus, der ihn vor dem Zugriff der Begierigen schützte. Bis heute.
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Wenn beim Festakt in der Marktkirche nun über die Klosterkammer gesprochen wird, dann ist damit ein riesiges Vermögen gemeint. Mehr als 800 Gebäude zählen dazu, Kirchen, Klöster und Güter. 17.000 Grundstücke, die in Erbbaurecht vergeben wurden, kommen noch hinzu – außerdem 40.000 Hektar Grundbesitz an Agrar- und Forstflächen. Präsident der Einrichtung, die 135 Mitarbeiter beschäftigt, ist seit 2011 der frühere CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Christian Biallas. Man kann von einem Erfolg in dreifacher Hinsicht sprechen.
Erstens ist es gelungen, diesen kulturellen Schatz des früheren Königsreichs Hannover, dessen Ursprünge auf die Reformation und später auf die Säkularisierung kirchlichen Besitzes zurückgehen, weitgehend zusammenzuhalten. Zweitens hat die Kammer gut gewirtschaftet, sonst wäre es ihr kaum gelungen, den nötigen Aufwand zur Erhaltung dieses Vermögens über diese lange Zeit aufzubringen. Drittens kommt sie ihrem Stiftungszweck nach, der bestimmt, dass die Gewinne für kirchliche, schulische oder mildtätige Zwecke verwendet werden sollen. Biallas spricht von 3,3 Millionen Euro jährlich, die von der Klosterkammer vergeben werden.
Braucht es mehr Transparenz?
Eine schöne runde Sache also, noch dazu ein Beweis dafür, dass man es mit einer klug organisierten Stiftung schaffen kann, historisch überliefertes Eigentum zu bewahren – also ein Beispiel für die Pflege der Identität oder der in der jüngsten Zeit immer öfter beschriebenen „Heimat“. Über die Jahre hat es nun immer wieder Begehrlichkeiten und Streit gegeben: Da aber der hannoversche Prinzregent Georg IV heute vor 200 Jahren verfügte, allein der staatlichen Exekutive die Entscheidungsgewalt über die Verwendung der Erträge zuzubilligen, nicht aber den Ständen (man würde heute sagen: dem Parlament), wirkt dieser Grundsatz bis heute nach: Zuletzt versuchte die damalige rot-grüne Mehrheit im Landtag vor zwei Jahren, mehr Einfluss auf die Verwaltung des AHK zu nehmen – doch es wurde energischer Widerspruch laut, das Vorhaben wurde folglich aufgegeben. Schon 1972 urteilte der Staatsgerichtshof, der Klosterfonds sei eine „überkommene heimatgebundene Einrichtung“ und dürfe daher nicht seiner Sonderstellung beraubt werden – wie es in der damals geplanten Eingliederung in die Landesforstverwaltung der Fall gewesen wäre.
Wenn seither eine politische Kraft im Landtag überlegte oder plante, die Verwaltung des AHK über die Klosterkammer parlamentarisch zu steuern oder auch nur zu überwachen, kam sofort ein Aufschrei – zuletzt während einer Anhörung im Wissenschaftsausschuss des Landtags im Dezember 2016. Das ist immer so, als wäre ein Tabu verletzt worden. Einerseits geschieht das aus gutem Grund. Nur weil sich die Klosterkammer bisher immer erfolgreich gegen Eingriffe wehrte, konnte sie die Vermögenssicherung so gut gewährleisten.
Andererseits darf aber eigentlich die schlichte Bestimmung von 1818, dass die Verwaltung des Klosterfonds Sache der Exekutive und nicht der Legislative ist, nicht stärker gewichtet werden als die üblichen Regeln der heutigen demokratischen Staatsordnung. Denn die Landesverwaltung unterliegt nun mal der Kontrolle des Parlaments, die Ministerien müssen berichten und Rechenschaft ablegen, das Parlament kann zur Not Akteneinsicht verlangen und Missstände aufklären. Inwieweit sich die Klosterkammer hier im Fall der Fälle abkoppeln könnte, ist eine verfassungsrechtlich spannende Frage.
Formal unterliegt sie der Rechtsaufsicht des Wissenschaftsministeriums. Doch das besagt nur, dass dort über die Einhaltung der Gesetze gewacht werden soll. Die Zweckmäßigkeit und Angemessenheit der Vermögensverwaltung obliegt allein dem Klosterkammerpräsidenten und seinen Mitarbeitern. Immerhin war Biallas so klug, selbst ein Begleitgremium mit Vertretern der vielfältigen politischen Kräfte im Lande zu berufen, seit 2013 wirkt an seiner Seite ein zwölfköpfiges Kuratorium. Aber reicht das schon als Schritt für mehr Transparenz und Offenheit einer Behörde, die es über Jahrzehnte verstand und auch kultivierte, sich nach außen abzuschotten?
Vorstellbar wäre ein Unterausschuss des Landtags, der sich regelmäßig von der Kammer berichten lässt, was geplant ist, wie es um das Vermögen steht und welche Schritte zu seiner wirtschaftlichen Stärkung angepeilt werden. Dann wäre eine parlamentarische Anbindung, die der modernen Zeit entspricht, immerhin in Ansätzen gewährleistet. Warum sollte Biallas das dem Parlament nicht von sich aus anbieten? (kw)Dieser Artikel erschien in Ausgabe #86.