
Gerald Heere, Finanzminister, hat eine sorgfältige rechtliche Prüfung einer wichtigen Frage angekündigt. Wenn eine landeseigene Gesellschaft (beispielsweise die geplante Gesellschaft für die Landesimmobilien oder die vorgesehene Landeswohnungsgesellschaft) Kredite aufnimmt, darf das Land selbst womöglich nicht die Zins- und Tilgungsleistungen für diese Kredite übernehmen. Viele Juristen meinen nämlich, ein solches Vorgehen wäre sonst eine „Umgehung der Schuldenbremse“. Denkbar wäre deshalb ein anderer Weg: Das Land kassiert von der landeseigenen Gesellschaft eine regelmäßige Zahlung – in Form einer Miete oder Nutzungsgebühr. Aus diesen Einnahmen könnte das Land dann den Schuldendienst übernehmen.
„Im Finanzministerium wird geprüft, ob das rechtlich möglich ist“, erklärte Heere am Mittwoch im Haushaltsausschuss des Landtags. Er nannte das „Contracting-Modelle“, wie es sie schon in der Privatwirtschaft gebe: Ein Unternehmer übernimmt für einen Gebäudeeigentümer den Auftrag, für ein festgelegtes monatliches Nutzungsentgelt beispielsweise die Energieversorgung zu übernehmen. Später, wenn nach Investitionen in die Energieanlagen die Kosten niedriger sind als das Nutzungsentgelt, rechnet sich der Auftrag für den Unternehmer. „Wir müssen überlegen, ob ein solches Modell auch zwischen dem Land und einer Landesgesellschaft möglich wäre“, betonte Heere.


