Daniela Behrens, Sozialministerin, hat im Landtag auf den grundgesetzlich geschützten Bereich der Religionsfreiheit hingewiesen. Anlass war eine Frage des FDP-Abgeordneten Jörg Bode zum aktuellen „Stufenplan“ für weitere Corona-bedingte Lockerungen. Behrens sagte, die Entscheidung, Gottesdienste zuzulassen, beruhe auf diesem Grundrecht. FDP-Chef Stefan Birkner hatte zuvor bemängelt, dass in Gottesdiensten Besucher auch ohne negative Corona-Tests zugelassen seien, während für Museumsbesuche Tests vorgeschrieben seien – und Theaterbesuche sogar unter freiem Himmel mit Testpflichten verknüpft seien.