3. Apr. 2020 · 
Soziales

Corona-Krise verzögert Rückzahlung der Pflegekammer-Beiträge

Mit einem 6-Millionen-Euro Paket will das Land den Fehlstart der niedersächsischen Pflegekammer heilen. Mit diesem Geld sollte zumindest sichergestellt werden, dass die Zwangsmitglieder der Kammer keine Mitgliedsbeiträge mehr zahlen müssen – und sie auch ihre bereits gezahlten Beiträge für 2018, 2019 und 2020 erstattet bekommen. Doch ebenso wie die Befragung der Pflegekräfte zur Pflegekammer verzögert sich nun aufgrund der Corona-Krise auch die Rückzahlung jener bereits gezahlten Beiträge an die rund 50.000 Mitglieder.
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Bevor die Rückzahlung überhaupt beginnen kann, müsse zunächst noch die Kammerversammlung einer geänderten Beitragsordnung zustimmen. Das erklärte Tino Schaft, Pressesprecher der Pflegekammer, auf Rundblick-Anfrage. Dieser Schritt war eigentlich für den 17. März geplant. Doch wegen der Corona-Pandemie musste die reguläre Sitzung der Kammerversammlung abgesagt werden. Aller Voraussicht nach wird die Kammerversammlung auch im April noch nicht tagen können. Es fehlt also, rein formal betrachtet, bis auf Weiteres noch die Grundlage für eine Beitragserstattung.

Datenbanken müssen erst angepasst werden

Darüber hinaus muss sich die Pflegekammer nun parallel noch auf das Prozedere zur Beitragsrückzahlung vorbereiten. „Das ist ein Prozess, der so einfach nicht vorgesehen war“, erklärt Schaft. Neben der rechtlichen Grundlage arbeitet man deshalb bei der Pflegekammer zurzeit an den „organisatorischen und technischen Voraussetzungen“ für die Rückzahlung. Die erstellten Beitragsbescheide müssen dazu nun wieder aufgehoben werden. https://www.youtube.com/watch?v=28Z7-8VGKyA Zudem müssen die Kontodaten derjenigen Mitglieder erfasst werden, die ihre Beiträge bereits überwiesen haben. Diese wurden offenbar bei Zahlung der Beiträge nicht seitens der Pflegekammer in die Datenbank aufgenommen. Anschließend muss das Datenverarbeitungsprogramm noch entsprechend auf die Auszahlung der Beitragssummen angepasst werden. „Wir sind, was die Rückzahlung betrifft, an einer zeitnahen Lösung im Sinne unserer Mitglieder interessiert“, erklärt der Kammer-Pressesprecher. Wann all diese Voraussetzung umgesetzt sind, könne er zurzeit allerdings noch nicht sagen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #066.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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