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Bevor die Rückzahlung überhaupt beginnen kann, müsse zunächst noch die Kammerversammlung einer geänderten Beitragsordnung zustimmen. Das erklärte Tino Schaft, Pressesprecher der Pflegekammer, auf Rundblick-Anfrage. Dieser Schritt war eigentlich für den 17. März geplant. Doch wegen der Corona-Pandemie musste die reguläre Sitzung der Kammerversammlung abgesagt werden. Aller Voraussicht nach wird die Kammerversammlung auch im April noch nicht tagen können. Es fehlt also, rein formal betrachtet, bis auf Weiteres noch die Grundlage für eine Beitragserstattung.