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Dafür gibt es nun mehrere Beispiele: Im Krankenhausgesetz könnten die Rechte des Landes gegenüber denen der Betreiber ausgeweitet werden. Im Baurecht könnten Beteiligungsfristen abgekürzt werden, damit etwa zügig neue Behelfskrankenhäuser errichtet und ausgewiesen werden. Im Kommunalrecht könnten Rechte der Vertretungen auf die Verwaltungsspitze übertragen werden – und es wäre möglich, bei nötigen neuen kommunalen Kreditaufnahmen die strengen Prüfungsvorgaben auszusetzen. Im Wahlrecht könnten Direktwahlen von Bürgermeistern verschoben oder ausdrücklich als reine Briefwahlen erlaubt werden. Ein großer Bereich betrifft das Katastrophenschutzrecht. Wenn ein sogenannter „Voralarm“ eingeführt wird, könnten Kreise und kreisfreie Städte auch schon vor der ausdrücklichen Feststellung eines Katastrophenfalls die ehrenamtlichen Helfer von Rettungsdiensten und Feuerwehr verpflichten (und damit die Voraussetzungen für die Entschädigung an die Arbeitgeber schaffen). Das Brandschutzgesetz müsste entsprechend ergänzt werden, damit Freistellung, Lohnfortzahlung und Haftung klar geregelt sind. Im Beamtenrecht könnten Gesundheitsüberprüfungen bei allen Neueinstellungen ausgesetzt werden, damit die Gesundheitsämter, die in Krisen wie derzeit stark gefordert sind, hier entlastet werden.