"Der Aufsichtsrat muss sich fragen lassen, ob er wirklich alles getan hat, damit es nicht zu der Vernichtung von Beweismaterial kommen kann", meint Dirk Toepffer - Foto: CDU-Fraktion Nds.[/caption]
Toepffer empfindet das „Statement of facts“ an mehreren Stellen als fragwürdig. So werde in dem Papier die Absicht deutlich, den VW-Vorstand als solchen zu schützen. Wiederholt ist dort von „Führungskräften“ des Konzerns die Rede, nicht aber von Vorstandsmitgliedern. Auch Hinweise auf den früheren Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn würden nicht gezogen. „Es ist aber verständlich, dass wir im Landtag weiterhin gern wissen möchten, welche konkrete Rolle Winterkorn in all diesen Dingen hatte“, fügt der CDU-Politiker hinzu.
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Regierungssprecherin Anke Pörksen hat unterdessen erklärt, dass das „Statement of facts“, die Schuldanerkenntnis von VW gegenüber der US-Justiz, Folgen für alle offiziellen Vertreter von VW habe, auch für die Aufsichtsratsmitglieder. Danach seien „öffentliche Äußerungen, die den Darstellungen dieses Statements entgegenstehen, nicht mehr zulässig“. Wenn sich doch ein Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied oder Sprecher von VW mit abweichenden Ansichten äußere, obliege es dem Ermessen der US-Behörden, darin einen Bruch der Vereinbarung zu sehen. Das Risiko, dass dann ein neues Verfahren beginne und mit einer womöglich viel höheren Strafe für VW ende, sei groß. „Wo die Grenzen der Auskünfte der Landesregierung zu VW betreffenden Fragen sind, werden wir in den nächsten Wochen gemeinsam herausfinden“, sagte Pörksen.
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Nach Ansicht der CDU sitzt die Landesregierung mit dem „Statement of facts“ juristisch zwischen zwei Stühlen. Toepffer sagt: „Laut Vereinbarung muss sie die in dem Papier niedergelegten Darstellungen als Fakten anerkennen, und zwar unabhängig von ihrem tatsächlichen Wahrheitsgehalt. Auf der anderen Seite ist die Landesregierung laut Landesverfassung gehalten, auf Parlamentarieranfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu antworten. Da stellt sich doch die Frage: Hält man sich im Zweifel an die Vereinbarung, auch im Interesse des Unternehmens, oder an die Verfassung?“ Er wisse auch nicht, sagt Toepffer, wie man aus diesem Dilemma entkommen kann. Schwierig sei das auch, weil die Landesregierung jede Pressemitteilung zu VW, die das „Statement of facts“ berühren könnte, mit der US-Justiz abstimmen müsse. „Das ist eine gravierende Einschränkung unserer parlamentarischen Arbeit“, sagt der CDU-Politiker.


