CDU plant Verbot des „Schächtens“ – jüdische Gemeinde protestiert
Das sogenannte „Schächten“, also das betäubungslose Töten von Tieren aus religiösen Gründen, wird in Niedersachsen bisher als Ausnahme erlaubt. Jetzt plant die niedersächsische CDU-Landtagsfraktion, diesen Ausnahmen einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben. Nach Informationen des Politikjournals Rundblick beschloss die Landtagsfraktion am Dienstag einstimmig, ein Verbot zu prüfen – allen juristischen Bedenken zum Trotz.
Die Gegner des Schächtens erklären, die Tiere würden Todesängste erleiden und die Schmerzen spüren. Bei einer vorherigen Betäubung sei das nicht der Fall, deshalb dürfe es von der Betäubung künftig keine Ausnahmen mehr geben. Vor dem islamischen Opferfest, das gestern zu Ende gegangen ist, hatten Landesbehörden einem Schlachtbetrieb die Genehmigung zur betäubungslosen Tötung von maximal 200 Schafen und Ziegen erteilt.
Die Pläne der Christdemokraten sind ein Affront, den wir nicht akzeptieren werden – das wird unseren entschiedenen Protest auslösen.
Vor allem muslimische Verbände befürworten und zelebrieren das Schächten, die Genehmigungen beziehen sich auch ausnahmslos auf diesen Bereich. Scharfe Kritik an den Plänen der CDU kommt aber auch vom Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen. „Die Pläne der Christdemokraten sind ein Affront, den wir nicht akzeptieren werden – das wird unseren entschiedenen Protest auslösen“, erklärte ihr Vorsitzender Michael Fürst auf Anfrage des Politikjournals Rundblick.
Zwar wird nach Angaben von Fürst das meiste Fleisch von geschächteten Tieren, das orthodoxe Juden hierzulande verzehren, aus benachbarten Staaten wie den Niederlanden oder Israel importiert. Aber er verstehe nicht, warum die CDU hier bei einem Thema vorpresche, das bisher die AfD bedient habe. „Das geht so weit, dass bald einige Juden sagen werden, sie könnten unter diesen Umständen nicht mehr in Deutschland leben.“ Für seine Gemeinden kündigte Fürst „heftige Gegenwehr“ an.
Niedersachsen setzt sich schon seit vielen Jahren für strengere Vorgaben vor einer Erteilung von Ausnahmen ein – wohlwissend, dass die Religionsfreiheit im Grundgesetz einen höheren Wert genießt als der Tierschutz, der dort lediglich als Staatsziel formuliert ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte deshalb 2002 auch das Schächten grundsätzlich zugelassen.
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