CDU fordert: Staatskanzlei muss alle Akten vollständig offenlegen
Der CDU-Obmann im neuen Vergabe-Untersuchungsausschuss, Uwe Schünemann, hat von der Landesregierung eine umfassende Weitergabe interner Akten gefordert. „Ich erinnere in diesem Zusammenhang an ein Urteil des Staatsgerichtshofs von Oktober 2014“, sagte Schünemann dem Politikjournal Rundblick. Damals habe das höchste Gericht des Landes entschieden, dass auch solche Akten, die dem „Kernbereich“ der Regierungsarbeit zuzuordnen sind, auf Wunsch des Landtags ausgehändigt werden müssen. Voraussetzung sei eine Abwägung zwischen dem Interesse des Parlaments an Aufklärung und dem Schutzinteresse der Landesregierung, die ihre Funktionsfähigkeit nicht durch zu hohe Transparenz gefährden will.
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„Wir haben Sorge, dass die Landesregierung dies womöglich anders interpretiert. Deshalb erinnern wir ausdrücklich an das Urteil von 2014“, fügte Schünemann hinzu. Ein Sprecher der Staatskanzlei erklärte, dass man sich „klar an die Regeln halten“ werde und es zu einer nachträglichen Anfertigung von Unterlagen nicht kommen werde. Alle noch fehlenden Teile würden zusammengestellt und dem Untersuchungsausschuss übergeben. Staatskanzleichef Jörg Mielke hatte am vergangenen Freitag erklärt, mehrere in der Staatskanzlei vorhandene Akten seien unvollständig und teilweise nicht richtig geordnet. Diese Akten müssten nun „vervollständigt“ werden.
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Im Zusammenhang mit der Entlassung des Agrar-Staatssekretärs Udo Paschedag im September 2013 war es zu Konflikten zwischen der Landesregierung und der Opposition aus CDU und FDP gekommen. Auch damals wurde ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der die Hintergründe aufhellen sollte. Aus Sicht der Christ- und Freidemokraten hatte die Regierung aber viele wichtige Akten zu Unrecht nicht weitergegeben. Sie berief sich seinerzeit auf den verfassungsrechtlich geschützten „Kernbereich“ der Meinungsbildung in der Regierung, der intern bleiben müsse und nicht veröffentlicht werden dürfe. Alles, was strategische Fragen angehe, wurde damals zurückgehalten. CDU und FDP zogen folglich vor den Staatsgerichtshof und bekamen im Oktober 2014 Recht: Die parlamentarische Kontrolle dürfe nicht automatisch dort enden, meinten die Richter, wo die Meinungsbildung der Regierung beginne. Wenn der Landtag Rechtsverstöße aufdecken wolle, müsse die Regierung mehr von ihren Unterlagen offenbaren. Das gelte vor allem dann, wenn die Vorgänge in der Regierung schon abgeschlossen sind.
Tatsächlich geht es im neuen Vergabe-Untersuchungsausschuss tatsächlich um viele Vorgänge, die zunächst die interne Meinungsbildung der Landesregierung betreffen. Das ist in den Fällen Neoskop und Sieben-Städte-Tour-Elektromobilität so, bei denen der Vorwurf einer gelenkten Auftragsvergabe an bestimmte Unternehmen erhoben wurde, sowie bei der Bestellung eines Repräsentanten Niedersachsens in den USA.
Auch bei der Beauftragung des Beraters Michael Kronacher, der von der Staatskanzlei bei der Suche nach einem neuen Landesmotto engagiert wurde, spielen interne Diskussionen in der Regierung eine große Rolle. In den bisherigen Unterlagen, die der Landtag erhalten hat, fehlen noch ausgedruckte Mails. Diese sind aber nach dem Staatsgerichtshof-Urteil von 2014 auch Bestandteil der Akten. Sie würden nun, heißt es vom Sprecher der Staatskanzlei, ebenfalls in die Unterlagen aufgenommen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #121.