CDU erwägt, neue Regeln für Rundfunkgebühr an ihrem Nein scheitern zu lassen
Der nächste Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der nur bei Einvernehmen der Länder Erfolg haben kann, droht an Vorbehalten aus Niedersachsen zu scheitern. Die Novelle sieht vor, dass sich der Rundfunkbeitrag künftig an einem Index bemisst, der beispielsweise an die Inflationsrate gekoppelt sein könnte. Ein solches Modell hatte die Rundfunkkommission der Länder Ende Februar vorgeschlagen. Die Ministerpräsidentenkonferenz soll darüber am 21. März beschließen. Nun hat der Chef der CDU-Landtagsfraktion, Dirk Toepffer, deutliche Kritik an dem empfohlenen Modell anklingen lassen: „Es ist ein Ärgernis, dass über die Höhe des Rundfunkbeitrags erneut in Hinterzimmern entschieden werden soll. Eine Debatte über steigende Beiträge gehört zwingend ins Parlament. Gegenwärtig ist zweifelhaft, ob die CDU-Landtagsfraktion einer entsprechenden Änderung des Rundfunkstaatsvertrages zustimmen wird. Eine automatische jährliche Erhöhung der Beiträge sehen wir kritisch.“
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Bisher liegt der Rundfunkbeitrag je Haushalt bei monatlich 17,50 Euro, er ist auf dieser Höhe bis Ende 2020 festgelegt. Sollte für Anfang 2021 eine Erhöhung anstehen, so käme das nach bisherigem Verfahren nur dann dazu, wenn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs einen Vorschlag unterbreitet und die Bundesländer in einer Staatsvertragsänderung darüber befinden. Die Initiative, dieses umständliche Verfahren zugunsten eines Automatismus zu ändern, hat bei Landespolitikern unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. So hatte sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) dafür ausgesprochen, deutliche Skepsis kam vom zuständigen Minister in Sachsen-Anhalt, Rainer Robra (CDU). Er hatte Kritik an einer automatischen Anhebung geäußert.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #045.