1. Mai 2023
Soziales

CDU: Die Krise der Kindergärten kann nur über flexiblere Vorgaben beendet werden

Die niedersächsische CDU-Landtagsfraktion ist alarmiert von Berichten über den massiven Mangel an Fachkräften in den Kindergärten – und zwar landesweit. „Das war vor zwei Jahren, als wir in der Großen Koalition im Landtag das entsprechende Gesetz verändert hatten, noch nicht so ausgeprägt“, sagt CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner.

Foto: Gennadiy Poznyakov

Notwendig sei aktuell deshalb eine Regelung, die den Einsatz von angehenden Erziehern in den Kindergärten „schon vom ersten Tag ihrer Ausbildung an ermöglicht“. Die „duale Ausbildung“, die derzeit als Möglichkeit gesetzlich vorgegeben ist, solle ausgeweitet werden und attraktiver werden. „Bisher gehen zu wenige diesen Weg“, bemerkt die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion, Carina Hermann. Von einer Verkürzung der bisher vierjährigen Ausbildung um ein Jahr spricht die CDU in diesem Zusammenhang nicht, dies war aber in den bisherigen Debatten immer auch ein Bestandteil gewesen. Während die Kommunen, die für die Kindergartenangebote zuständig sind, massiv auf solche Erleichterungen drängen, melden sich vor allem aus Gewerkschaften und Fachverbänden Vorbehalte.

„Wir müssen es jetzt hinkriegen, den hohen Standard zu sichern und trotzdem die angehenden Erzieher möglichst früh in den Kindergärten einzusetzen.“

Bisher müssen Mitarbeiter, die Erzieher in den Kindergärten werden wollen, eine zweistufige Ausbildung absolvieren. Nach den ersten zwei Jahren, die sehr stark schulisch geprägt sind, werden sie „Sozialassistenten“, nach zwei weiteren Jahren dann Erzieher. Im bisherigen, von SPD und CDU 2021 gemeinsam im Landtag beschlossenen Gesetz ist vorgesehen, dass das Land 2000 Plätze für diese „dualisierte Ausbildung“ vorsieht. Die CDU regt nun an, diese Plätze noch einmal um 600 zu erhöhen – und dafür dann 5 Millionen Euro für den Landeszuschuss bereitzustellen. Bedingung ist allerdings nach den bisher geltenden Vorschriften, dass die Empfänger der Landes-Förderung, die den Weg der „dualen Ausbildung“ gehen, mindestens 15 Stunden in der Woche in den Kindergärten praktisch tätig sind.

„Da die erste zweijährige Phase der Ausbildung stark verschult ist, kann das bisher von den dortigen angehenden Sozialassistenten kaum genutzt werden“, erklärt Lechner. Die geltende Vorgabe lade also nicht zu diesem Weg ein. Zu überlegen wäre also nach den Worten des CDU-Chefs, ob die 15-Stunden-Vorgabe so verwirklicht wird, dass die Betroffenen verstärkt auch in den Ferienzeiten (wenn ihre schulische Ausbildung ruht) für die Praxis in den Kindergärten eingesetzt werden. Ein anderer Weg wäre, das 15-Stunden-Kontingent abzusenken auf beispielsweise 10 Stunden. Dies wäre landesgesetzlich möglich. Lechner räumt gleichzeitig aber ein, dass mehrere nötige Änderungen nicht einfach vom Land festgelegt werden können, sondern einer Abstimmung auf Bundesebene bedürfen.


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Bisher erreichen angehende Sozialassistenten einen deutschen Qualitätsstandard von DQR 4 nach zwei Jahren, nach zwei weiteren Jahren bekommen die Erzieher dann den Standard DQR 6. Die Gewerkschaft Verdi hatte wiederholt gewarnt, dass ein zu starker Praxisbezug der Erzieherausbildung zu Qualitätseinbußen in der schulischen Ausbildung führe und der nötige DQR 6-Standard in Gefahr gerate. Das sei auch bei einer Verkürzung der Ausbildung so. „Wir müssen es jetzt hinkriegen, den hohen Standard zu sichern und trotzdem die angehenden Erzieher möglichst früh in den Kindergärten einzusetzen“, dazu seien sicher „auch Gespräche in der Kultusministerkonferenz nötig“.

Ohne mehr Flexibilität lasse sich der Fachkräftemangel nicht lösen. Das sehe man derzeit in der Diskussion um die „Randzeiten“, also morgens, spätnachmittags und abends. Übergangsweise ist es in Niedersachsen seit der Corona-Krise erlaubt, dass in den Randzeiten auch Hilfskräfte die Betreuung leisten. Die CDU bemängelt aber, dass dies bisher nur gestattet ist per Sondergenehmigung, die jeder Kindergarten sich behördlich holen müsse. „Wir wollen hingegen, dass die Kindergärten das selbst regeln können.“ Wenn es später um den Einsatz einer dritten Kraft je Kindergartengruppe geht, die perspektivisch im geltenden Landesgesetz angepeilt wird, solle aus Sicht der Christdemokraten an diese nicht länger der Anspruch der hohen fachlichen Ausbildung gestellt werden. „Was nützen uns die Qualitätsstandards, wenn man am Ende keine Leute mit diesen Qualifikationen findet – und deshalb der Kindergarten geschlossen werden muss?“, fragt Lechner.

Dieser Artikel erschien am 2.5.2023 in Ausgabe #079.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum