18. Sept. 2022
Inneres

Brauchen wir ein Integrationsgesetz? In einer CDU-Debatte sind viele Stimmen dafür

Der stellvertretende CDU-Landtagsfraktionsvorsitzende Uwe Schünemann wirbt massiv für ein Landes-Integrationsgesetz. Damit soll festgeschrieben werden, wie Zugewanderte im Regelfall aufgenommen werden sollen. Das ist so geplant: Zuwanderer kommen in eine Aufnahmestelle, erhalten dort gleich schon Deutschkurse angeboten und sprechen mit Fachleuten, die ihre berufliche Qualifikation abschätzen und mögliche Tätigkeiten vermitteln. Die Kinder werden dort individuell vorbereitet, damit sie später eine angemessene Schulform besuchen können. Erst dann sollen die Flüchtlinge und Asylbewerber auf die Kommunen verteilt werden – und dort dann von einem „Integrationslotsen“ begleitet werden, der die notwenigen Schritte organisiert. „Das heißt aber auch, dass diejenigen, deren Perspektive auf einen dauerhaften Verbleib in Deutschland von vornherein ausgeschlossen ist, dann auch zügig wieder zurückgeführt werden“, sagt Schünemann. Die Kommunen sollten für die Aufnahme der Menschen eine „Integrationspauschale“ zugesichert bekommen.

Ahmad Mansour, Uwe Schünemann und Kai Weber | Foto: Wallbaum

Dieses Modell hat die CDU-Landtagsfraktion jetzt in einer Diskussionsrunde vertieft und von verschiedenen Seiten beleuchtet. Deutlichen Zuspruch erntete Schünemann von deutsch-israelischen Autor und Psychologen Ahmad Mansour, der wiederholt auf die beiden Faktoren „Arbeit und Sprache“ für eine erfolgreiche Integration hingewiesen hatte. In Hannover erwähnte er noch eine weitere Bedingung, nämlich den Respekt vor den im Grundgesetz festgehaltenen Grundwerten. Die Achtung vor der Meinungsfreiheit, vor der Emanzipation von Frauen und der Freizügigkeit volljähriger Mädchen, die Ablehnung von Homophobie und die strikte Ablehnung von Gewalt als Reaktion auf die Verletzung religiöser Gefühle seien Voraussetzungen für die Eingliederung von Zuwanderern. Man müsse ihnen bewusst machen, dass antisemitische Demonstrationen in Deutschland nicht geduldet werden. „Wir können die Leute auch erreichen mit solchen Botschaften“, betont Mansour. Manuel Ostermann, Vize-Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, zeichnet ein eher trübes Bild der Situation. Nicht nur in Großstädten, auch schon in kleineren Städten gebe es inzwischen „Parallelgesellschaften“, in denen Clans agieren, nicht deutsch gesprochen werde und das Recht nicht akzeptiert werde. Dies sei die Folge davon, dass viele Menschen in den Aufnahmelagern nicht ausreichend betreut würden und sich dort dann die Hardliner mit ihrer Botschaft „Die Deutschen wollen uns hier sowieso nicht haben“ hätten durchsetzen können. Für Ostermann ist klar: Wer das Angebot zur Integration nicht annehmen wolle, müsse dann auch die Konsequenzen ziehen und wieder gehen. Auch Dietmar Fürste vom Bildungswerk der Wirtschaft betont die Wichtigkeit der Sprachkompetenz. Viele Unternehmen seien zunächst begeistert, weil sie lernwillige Migranten vor sich haben. Das ändere sich aber oft, wenn deutlich werde, wie anstrengend das Deutsch-Lernen sein kann. In der Diskussionsrunde wird mahnend das Beispiel Schweden erwähnt, wo Parallelgesellschaften entstanden sind, die von der Politik lange nicht thematisiert wurden. Dies habe den Wahlerfolg einer zuwanderungsfeindlichen Partei begünstigt.

Eine etwas andere Sicht auf die Probleme hat Kai Weber, seit 35 Jahren Geschäftsführer des Flüchtlingsrats in Niedersachsen. Er berichtet von Fällen, in denen gut ausgebildete Fachkräfte nach Deutschland kommen, hier aber weder betreut, noch gefördert oder vermittelt werden – und die dann nach einem Jahr wieder gehen. Zwar habe die Integration von Migranten schon große Fortschritte gemacht, über die guten Seiten werde auch zu wenig geredet. Auf der anderen Seite gebe es Behörden, die Sprachkurse und Arbeitsmöglichkeiten verweigerten. Die Tatsache, dass es kriminelle Clans von Libanesen gebe, hänge damit zusammen, dass man die ersten Libanesen in den achtziger und neunziger Jahren in Lagern festgehalten und ihnen die Arbeitsmöglichkeit monatelang verweigert habe. So hätten sie Wege entwickelt, einen Schatten-Wirtschaft aufzubauen. Das oft jahrelange Arbeitsverbot für Asylbewerber sei ein Übel, ein anderes sei die jahrelange Ungewissheit für Menschen, die hier längst integriert sind und arbeiten, denen aber wegen ihres unsicheren Status immer noch eine Abschiebung drohe. Fürste ergänzt, der Wunsch vieler Unternehmen, nur die „guten“, also fleißigen und lernwilligen Zuwanderer aufzunehmen, könne bald kein Kriterium mehr sein: „Wir werden angesichts des Mangels an Fachkräften künftig alle brauchen.“

Einen Disput gibt es zwischen Schünemann und Weber in der Frage, ob Asylbewerber ohne Aussicht auf dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zügig abgeschoben werden müssen. Schünemann meint ja und beklagt, die oft lange Verfahrensdauer schade allen Seiten. Weber meint, die versprochene zügige Abschiebung klappe oft gar nicht, da das internationale Flüchtlingsrecht „sehr kompliziert“ sei. Die behördlichen Entscheidungen, wann man Menschen abschieben könne, seien immer wieder von politischen Erwägungen geprägt: Festlegungen des BAMF, verstärkt junge Männer nach Afghanistan zurückzuführen, seien mehrfach gerichtlich gestoppt worden.

Dieser Artikel erschien am 19.9.2022 in Ausgabe #163.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum