19. Apr. 2018
Kommentar

Bloße Empörung kann keine politische Diskussion ersetzen

Darum geht es: Die Aufregung war groß, als die AfD vergangenen März im Landtag das erste Mal ihre Forderung nach einem Verbot des betäubungslosen Tötens von Tieren vortrug. Aus anderen Fraktionen verlautete, der Vorstoß und seine Begründung erinnerten an den NS-Jargon. Inzwischen hat sich die Stimmung im Parlament gewandelt, vorgestern Abend wurde das Thema erneut diskutiert. Dazu ein Kommentar von Klaus Wallbaum. Die Gradlinigen, lautet ein Sprichwort, sollten in den Kurven aufpassen. Anders ausgedrückt: Immer dann, wenn sich Politiker moralisch über den Gegner empören, ist Vorsicht geboten – am Ende wird man immer am eigenen Verhalten gemessen. Je größer die Empörung, desto größer ist die Fallhöhe, in der sich der Empörte befindet. Ein Beispiel kann man in der aktuellen Auseinandersetzung über einen besonders umstrittenen Vorstoß der AfD-Landtagsfraktion sehen. Die Fraktion forderte, künftig keine Genehmigungen mehr für das sogenannte „Schächten“ zu erteilen, nämlich das betäubungslose Töten von Tieren. Das „Schächten“ entspricht unter anderem islamischen Sitten, ist aber nach dem Tierschutzgesetz untersagt – es sei denn, aus religiösen Gründen wird eine Abweichung im Einzelfall erlaubt. Solche Ausnahmen, meint die AfD, dürfe es in Niedersachsen künftig nicht mehr geben. Kaum war die Initiative vorgetragen, vergangenen März war das, brach ein Sturm der Entrüstung über die AfD herein. Von „Frontalangriff auf die Religionsfreiheit“ war die Rede, „plump und perfide“ sei der Vorstoß, das friedliche Miteinander in Deutschland werde damit gestört. Sogar ein Vergleich mit der NS-Zeit wurde gezogen – und die AfD wurde in die Nähe der früheren NSDAP gerückt. Das war starker Tobak, die im AfD-Antrag enthaltene Provokation ging offenbar auf. Die Heftigkeit und Schärfe, mit der von FDP und Grünen, SPD und CDU reagiert wurde, legte im März eine Vermutung nah: Das strikte Nein zum „Schächten“, wie es von der AfD vorgeschlagen wurde, würde wohl bei allen anderen Parteien auf strikte Ablehnung stoßen. Anders war die verbale Radikalität damals kaum zu erklären. Überraschenderweise war die Entwicklung dieses Antrags nun eine ganz andere. Es ist keineswegs so, dass sich die anderen Fraktionen für das „Schächten“ in die Bresche werfen würden. Zwar erntete der AfD-Vorstoß die erwartete klare Ablehnung, als vergangenen Mittwoch noch einmal darüber im Parlament beraten wurde. Aber sowohl FDP als auch Grüne hatten eigene Entschließungsanträge zu dem Thema vorgelegt. Wer vermutet hätte, dass beide darin das betäubungslose Töten von Tieren als tolerabel hinstellen würden, sieht sich getäuscht. Nein, auch Grüne und FDP wenden sich gegen das Schächten und betonen den Tierschutz. Sie schlagen – anders als die AfD – keinen strikten Verzicht auf weitere Ausnahmegenehmigungen vor, wohl aber werben sie für Einschränkungen. Sie gehen also in die gleiche Zielrichtung wie die AfD. Zugegeben: Der AfD-Antrag war weit radikaler formuliert als der von FDP und Grünen. Während die Botschaft der AfD lautet, der Tierschutz müsse über religiösen Sitten und Gebräuchen stehen, wollen die beiden anderen auf Religionsgemeinschaften einwirken, die Tiere vor dem Töten wenigstens mit Elektronkurzzeitnarkose zu betäuben. Das sind in Nuancen andere Gewichtungen. Wer nun aber behauptet, dass die AfD mit ihrem Antrag einen versteckten Angriff auf die Religionsfreiheit plane und Islamfeindlichkeit verbreiten wolle, während alle anderen Parteien natürlich nur den Tierschutz im Sinn haben, verletzt elementare parlamentarische Regeln. Warum sollen in Initiativen der AfD auf jeden Fall unredliche Motive verborgen sein, während man bei Vorschlägen der Grünen, FDP, CDU und SPD nie auch nur auf den Gedanken käme, dort könnten ähnliche Absichten dahinter stecken? Die AfD ist neu im Parlament, sie grenzt sich von den anderen ab und definiert sich selbst als politische Kraft, die „gegen die Systemparteien“ gerichtet ist. Das ist sonderbar, fürwahr. Womöglich stecken hinter manchen ihrer Gesetzesanträge tatsächlich Kräfte, die anderes als die Sache im Sinn haben. Die AfD aber einem Generalverdacht auszusetzen, den alle anderen Parteien mit Recht erbost von sich weisen würden, ist fatal. Damit bestätigen SPD und CDU, Grüne und FDP nur, dass sie mit zweierlei Maß messen und in Gut und Böse teilen. Der Antrag zum Thema Schächten ist ein Beispiel dafür, wie es eben nicht laufen sollte. Nachdem die anderen Parteien den Antrag der AfD zunächst verteufelt hatten und damit vor allem den Antragsteller selbst, legten FDP und Grüne ähnliche – wenn auch leicht abgeschwächte – Initiativen zu dem Thema vor. Sie tun damit so, als komme es nicht auf den Inhalt der Forderung an, sondern darauf, von wem sie komme. Das Schmuddelkind AfD dürfe eben nicht der Absender sein. Das ist entlarvend, denn eigentlich sollte es im Parlament um die Sache gehen und nicht um pure Ausgrenzung um der Ausgrenzung Willen. Mail an den Autor dieses Kommentars
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #75.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum