Berufsschulen sollen Kompetenzen von Studienabbrechern anerkennen
(rb) Hannover. Die Mitglieder des Arbeitskreises „Hochschule und Handwerk“ haben vereinbart, dass die an einer Hochschule oder Universität erworbenen Prüfungs- und Studienleistungen ehemaliger Studierender – auch von Studienabbrecher/innen –, die eine duale Berufsausbildung aufnehmen, von den berufsbildenden Schulen geprüft und angerechnet werden. Der Arbeitskreis, dem neben den Handwerkskammern und dem Wissenschaftsministerium auch das Kultus- und das Wirtschaftsministerium angehören, hat sich zum Ziel gesetzt, die Attraktivität der dualen Berufsausbildung zu steigern und Absprachen zu treffen, die zur Durchlässigkeit der Bildungssysteme beitragen. Mit der jetzt getroffenen Verabredung, die das Kultusministerium nach Angaben von Ressortministerin Frauke Heiligenstadt zum kommenden Schuljahr mit einem Erlass regeln will, könne die Zeit in der Berufsschule verkürzt werden. Die Schulpflichtregelungen in der Berufsschule blieben davon aber unberührt. Die Durchlässigkeit beider Systeme solle in beide Richtungen gestärkt werden, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung weiter. Mit diesem neuen Baustein werde ein bildungspolitisches Zeichen gesetzt, dass Studienaussteiger/innen in Handwerk und Industrie willkommen seien und ihre erworbenen Kompetenzen anerkannt würden, sagte der Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung der Handwerkskammern, Michael Koch. Er verwies auf aktuelle Studien, nach denen sich fast jeder dritte Studienaussteiger eine Berufsausbildung vorstellen könne. Die andere Richtung – der Übergang nach einer dualen Berufsausbildung in ein Hochschulstudium – sei mittlerweile an den Hochschulen gängige Praxis. Dabei wird die Hochschulzugangsberechtigung durch eine erfolgreiche Ausbildung und eine dreijährige Berufstätigkeit oder zusätzliche schulische Angebote erworben.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #112.