Beim AfD-Parteitag kommt es zur Machtprobe zwischen Hampel und Guth
Der AfD-Landesparteitag am kommenden Wochenende in Oldenburg droht zur Kraftprobe zwischen zwei fast schon verfeindeten Lagern in der Partei zu werden. Auf der einen Seite steht die Landesvorsitzende Dana Guth aus Göttingen, die auch die Landtagsfraktion führt, auf der anderen ihr Vorgänger, der Bundestagsabgeordnete Armin-Paul Hampel aus Uelzen. Zu Beginn des Jahres war der interne Streit in der AfD eskaliert, der Bundesvorstand hatte den vom Hampel geführten Landesvorstand abgesetzt und eine Notvorstand berufen, Anfang April war dann die Neuwahl des Landesvorstandes auf dem Parteitag in Braunschweig. Dabei setzte sich Guth gegen Hampel durch, auch bei den übrigen Mitgliedern des Vorstandes dominieren seither Vertreter des Guth-Lagers.
Im Vorfeld dieser Entscheidung war – in öffentlicher Sitzung – Hampel von einem Kassenprüfer, der im Auftrag des Bundesverbandes die Finanzen des Landesverbandes untersucht hatte, schwer angezählt worden. Dieser hatte mehrere Listen vorgestellt und dabei den Vorwurf erhoben, Hampel habe als Vorsitzender mehr als 120.000 Euro an Parteigeldern nicht richtig belegt und abgerechnet. Der Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk aus Nordrhein-Westfalen, der damals dem Notvorstand angehörte, warf Hampel „Selbstbedienungsmentalität“ vor und sprach von „rechtlichen Konsequenzen“. Bisher hat es jedoch keine strafrechtlichen Folgen gegeben.
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Hampel, der sich damals zu Unrecht an den Pranger gestellt sah, muss seither mit dem nur bruchstückhaft untermauerten Verdacht leben, sich an der AfD-Spitze bereichert zu haben. Der Fall dürfte während des Parteitags noch einmal aufbereitet werden, denn der Landesvorstand soll zu der „außerordentlichen Kassen- und Finanzprüfung“ einen Bericht abgeben. Fraglich ist, ob für die Vorwürfe, die der Bundeskassenprüfer im April vorgetragen hatte, wirklich hieb- und stichfeste Beweise vorliegen. Dass die Praxis der Finanzabrechnungen fragwürdig und wenig professionell ist, wird auch von Hampel nicht bestritten.
Belege für den Vorwurf der vorsätzlichen Bereicherung jedoch fehlen offenbar. Auch eine Erklärung des damaligen Schatzmeisters, in die Verfahrensabläufe eingebunden gewesen zu sein, entlastet Hampel. Ein Antrag aus dem Hampel-Lager, unterstützt von seinen Anhängern, verlangt nun die Zurückweisung des Kassenberichts von April, und zwar „wegen schwerer methodischer, fachlicher und inhaltlicher Mängel“. Eigentlich hätte der neue Landesvorstand die Vorwürfe von sich aus überprüfen lassen müssen, dies sei aber bisher nicht geschehen. In einem zweiten Antrag fordert diese Gruppe, dass auch ein Spendenkonto von Guth zur Landtagswahl 2017 in den Finanzbericht aufgenommen werden solle. Auf dieses Konto, das der Wahlkampffinanzierung gedient habe, hätten verschiedene Kreisverbände Geld überwiesen.
Aber nicht allein die Finanzfrage wird eine Kraftprobe der beiden Lager auslösen. Hampel und seine Anhänger, in vorderster Linie Uwe Wappler (Verden), der Landtagsabgeordnete Stephan Bothe (Lüneburg) und MdB Jens Kestner (Northeim), stellen noch weitere Anträge. So solle der Landesvorstand erläutern, für welche Aufgaben der umstrittene frühere JA-Landesvorsitzende Lars Steinke eingesetzt und womöglich aus Parteimitteln bezahlt wurde. Gegen Steinke läuft ein Ausschlussverfahren, ihm wird vorgeworfen, den Hitler-Attentäter Graf Stauffenberg verunglimpft zu haben. Dann fordert das Hampel-Lager, dass der hauptamtliche Landtagsfraktionsgeschäftsführer Jens Krause aus dem Kreis Harburg abgesetzt werden soll.
Bei den Satzungsthemen geht es um die Frage, ob es künftig Delegiertenparteitage geben soll (wie vom Guth-Lager durchaus befürwortet), oder ob Landesmitgliederversammlungen weiterhin die Regel bleiben sollen. Es geht um die Vereinbarkeit von Beschäftigungsverhältnissen für die AfD und Mitgliedschaften in Vorständen – und darum, ob Landesvorstandsmitglieder ihre Führungsposten in den Kreisverbänden abgeben sollen. Auch das zielt wieder auf Guth, die zugleich Landes- und Kreisvorsitzende in Göttingen ist. Auch die Frage, wie viele Mitarbeiter Mandatsträger beschäftigen dürfen, die zugleich Parteimitglieder sind, dürfte erörtert werden. Hier wehrt sich das Hampel-Lager gegen Begrenzungsversuche des Guth-Lagers.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #188.